Stefanie
Zaddach
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In seiner Sitzung am 22.04.2026 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 206 „Wohnbebauung Kreuzeck“ mit seiner Begründung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt.
Die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 206 „Wohnbebauung Kreuzeck“ erfolgt durch eine Veröffentlichung im Internet unter Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte im Zeitraum vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Schwerte einzusehen. Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o. g. Zeitraum im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte während folgender Zeiten einsehbar:
montags – donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr
freitags von 8.00 – 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen z. B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. Zudem werden Auskünfte zur beabsichtigten Planung unter der Rufnummer 02304/104-637 erteilt.
Hintergrund der Aufstellung des Bebauungsplans ist das Vorhaben, auf dem Flurstück 18/7, Flur 4 der Gemarkung Rosen (Kreuzstraße 1) einen Neubau für Wohnzwecke zu errichten. Vorgesehen ist ein Wohnkomplex mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss, bestehend aus drei miteinander verbundenen Gebäudeteilen. In dem Neubau sollen insgesamt rd. 20 Wohneinheiten entstehen, die sich in Größenordnungen zwischen ca. 45 m² und 80 m² bewegen. Die Erschließung erfolgt über den Holzener Weg, die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze ist in Tiefgaragen vorgesehen. Ein Großteil der geplanten Wohnungen soll öffentlich gefördert errichtet werden. Mit dieser Planung wird dem Beschluss des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen der Stadt Schwerte vom 10.05.2023 Rechnung getragen, eine Quote von mindestens 30 % öffentlich geförderter Wohnungen in allen neu zu beginnenden Bauleitplanverfahren zu erfüllen. Das geplante Konzept entspricht zudem den Zielsetzungen des aktualisierten Handlungskonzepts Wohnen der Stadt Schwerte. Bis 2030 wird ein Bedarf von rd. 490 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern prognostiziert.
Mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürger*innen durch eine Veröffentlichung auf dem Beteiligungsportal NRW sowie durch einen Planaushang im Rathaus der Stadt Schwerte über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Vom 02.06.2025 bis einschließlich 16.06.2025 hatten die Bürger*innen Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern. In diesem Zeitraum ging eine Stellungnahme aus der Bürgerschaft ein, die die Erforderlichkeit von bezahlbarem, barrierefreiem Wohnraum thematisiert.
Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand auch eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. Im Rahmen der Beteiligung gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, der Stadtentwässerung Schwerte GmbH sowie der Wasserwerke Westfalen GmbH ein. Wesentliche Themen waren Hinweise und Anmerkungen zur Entwässerung, der verkehrlichen Erschließung sowie zu Altlasten. Außerdem beinhaltet war die Erforderlichkeit, Aussagen zum Thema Verkehrslärm zu treffen. Vor diesem Hintergrund wurde durch ein Gutachterbüro eine schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm erstellt. Auf Grundlage der Ergebnisse wurden im Bebauungsplan Festsetzungen zum passiven Schallschutz zum Schutz von Wohn- und Aufenthaltsräumen aufgenommen.
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