Bebauungspläne in Schwerte

Bebauungsplan Nr. 163 "Gewerbegebiet Nattland", 1. Änderung

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 13.09.2023 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 163 "Gewerbegebiet Nattland" für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen. Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Offenlage wurde in der Zeit vom 22.01.2024 bis 23.02.2024 durchgeführt.

In seiner Sitzung am 07.09.2022 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 163 "Gewerbegebiet Nattland" das erforderliche Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollten gem. § 4 Abs. 1 BauGB parallel beteiligt werden (DSmX/0543).

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 163 "Gewerbegebiet Nattland" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, in Verbindung mit dem angrenzenden Bebauungsplan Nr. 184 "Erweiterung Nattland" eine bebauungsplanübergreifend zusammenhängende überbaubare Fläche herzustellen, um geeignete Erweiterungsmöglichkeiten für den ansässigen Gewerbebetrieb Schrezenmaier Kältetechnik zu schaffen.

Mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden die Bürgerinnen und Bürger durch eine Veröffentlichung auf der Internetseite sowie über einen Planaushang im Rathaus der Stadt Schwerte über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen vom 09.03.2023 bis einschließlich 24.03.2023 hatten die Bürger*innen Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern. In diesem Zeitraum gingen keine privaten Stellungnahmen ein.

Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand auch eine frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ging eine Stellungnahme des Kreises Unna ein. Der Kreis Unna hat vor dem Hintergrund der zusätzlichen Versiegelungsmöglichkeiten und der hierfür erforderlichen Gehölzentfernungen darauf hingewiesen, diese bereits im Bebauungsplanverfahren zu bilanzieren und Kompensationsmaßnahmen festzusetzen. Des Weiteren sind im Rahmen einer Artenschutzprüfung zu klären, welche artenschutzrechtliche Bedeutung den im Planbereich befindlichen Bäumen zukommt, insbesondere mit Blick auf angrenzende Brach- und Waldflächen.

Weitere Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden nicht eingereicht.

Im Rahmen einer Artenschutzprüfung der Stufe I wurde anschließend nachgewiesen, dass Vorkommen bzw. Betroffenheiten planungsrelevanter Arten im Plangebiet ausgeschlossen werden können, so dass eine Erfüllung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG nicht eintritt und keine vertiefende Art-für-Art Betrachtung im Rahmen einer Artenschutzprüfung der Stufe II erforderlich ist.

Die entstehenden Eingriffe durch die Bebauungsplanänderung in Natur und Landschaft können durch das Ökokonto der Stadt Schwerte ausgeglichen werden. Das mit der Erweiterung der überbaubaren Fläche einhergehende Biotopwertdefizit wurde durch die Gegenüberstellung des Ausgangszustandes mit dem Planungszustand ermittelt. Die Ergebnisse der Bilanzierung sowie der Artenschutzprüfung liegen in Berichtsform vor.

Im Rahmen interner Abstimmungen mit entsprechenden Fachplaner*innen der Verwaltung wurden insbesondere Hinweise zu den Grünfestsetzungen gemäß Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 163 "Gewerbegebiet Nattland" aufgenommen. Die geplanten Erweiterungsmaßnahmen des ansässigen Betriebs erfordern Baumfällungen im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 163. Die Umsetzung der Festsetzungen des Grünordnungsplans sowie der Nachweis eines entsprechenden Ersatzes ist Teil des Baugenehmigungsverfahrens zur geplanten Betriebserweiterung.

Ein Hinweis im Hinblick auf potenzielle Kampfmittelfunde wurde nach der frühzeitigen Beteiligung noch in der 1. Änderung des Bebauungsplans aufgenommen.

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