Corinna
Breker
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
In seiner Sitzung am 18.06.2025 hat der Rat der Stadt Schwerte den Bebauungsplan Nr. 201 “Wohnbebauung Untere Wülle” als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 18.07.2025 im Amtsblatt der Stadt Schwerte. Mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Die Offenlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 203 „Wohnbebauung Untere Wülle“ der Stadt Schwerte erfolgte gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet unter Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte im Zeitraum vom 26.03.2025 bis einschließlich 28.04.2025. Darüber hinaus waren die Planunterlagen im o. g. Zeitraum im Planungsamt während der Dienstzeiten einsehbar. Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen z. B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen.
Während der Offenlage sind zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Diese beziehen sich in weiten Teilen auf die Themen Verkehr und Umwelt/Klima und äußern teilweise Zweifel an den vorliegenden Gutachten (Umwelt, Boden, Verkehr, Schall).
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, dem Ruhrverband, der Wasserwerke Westfalen GmbH, der Dortmunder Netz GmbH, der Stadtentwässerung Schwerte GmbH, der IHK zu Dortmund sowie einigen Versorgungsträgern ein. Grundsätzlich wurden keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Darüber hinaus wurden hinsichtlich der Themen Altlasten/Sanierungskonzept, entwässerungstechnische Erschließung und Ausgleich auf notwendige Regelungen im Nachgang bzw. bereits laufende Abstimmungen mit den entsprechenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange verwiesen. Diesbezüglich wurden keine weiteren Bedenken geäußert.
Im Rahmen einer Konzeptvergabe wurde für die ca. 1,2 ha große Fläche der Entwurf der Fa. Ten Brinke Projektentwicklung GmbH und Sparkasse Dortmund AöR ausgewählt. Das Konzept sieht eine Bebauung für bis zu 48 Wohneinheiten vor, die hauptsächlich in Form von 36 Einfamilienhäusern bzw. Doppelhaushälften geplant sind. Ergänzend dazu besteht die Möglichkeit zur Errichtung von ca. 12 Wohneinheiten in zwei Mehrfamilienhäusern. Die geplante Wohnbaulandentwicklung dient dem Zweck, einen Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfs in der Stadt Schwerte zu leisten.
In der vom Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen am 02.03.2022 beschlossenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürger*innen durch eine Bürgerveranstaltung am 15.04.2024 im Bürgersaal des Rathauses der Stadt Schwerte und einen anschließenden 14-tägigen Planaushang im Rathaus der Stadt Schwerte über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus erfolgte eine Veröffentlichung im Beteiligungsportal NRW. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hatten die Bürger*innen Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern. Es gingen insgesamt 8 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 203 „Wohnbebauung Untere Wülle“ ein. Wesentliche Themen waren insbesondere Hinweise zu den Fachgutachten (Verkehr, Bodenuntersuchung, Artenschutzprüfung, schalltechnische Untersuchung), zum Verkehr allgemein (Erschließung, Parken), zum städtebaulichen Entwurf, zur Bepflanzung und zum Baumerhalt, zum Kinderspielplatz, zu Einfriedungen sowie zur Belüftung des Quartiers.
Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand auch eine frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, der Stadtentwässerung Schwerte GmbH, der Stadtwerke Schwerte GmbH, dem LWL-Archäologie für Westfalen, der Wasserwerke Westfalen GmbH, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, der Kreispolizeibehörde Unna sowie verschiedenen Energieversorgern ein. Wesentliche Themen waren insbesondere die verkehrliche Erschließung bzw. der ruhende Verkehr, Versorgungstrassen bzw. -flächen, Entwässerung, Kriminalprävention, Hinweise zur weiteren Verfahrensbeteiligung sowie auf noch fehlende Fachgutachten, zu Altlasten sowie notwendigen Bodenuntersuchungen.
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |