Bebauungspläne in Schwerte

Bebauungsplan Nr. 203 "Wohnbebauung Untere Wülle"

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 02.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 203 "Wohnbebauung Untere Wülle" beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer Bürgerveranstaltung und anschließendem 14-tägigem Aushang der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist parallel durchzuführen.

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte ist im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der zugunsten einer wohnbaulichen Entwicklung durchzuführen. Die Darstellung gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB ist von einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz zu Wohnbaufläche zu ändern.

Mit einer Informationsveranstaltung sollen die Bürger*innen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden und Gelegenheit zur Erörterung erhalten. Hierzu lädt die Stadt Schwerte am Montag, den 15.04.2024, um 18.00 Uhr in den Bürgersaal des Rathauses I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte ein. Anschließend liegen die Planunterlagen bis einschließlich 30.04.2024 während folgender Zeiten 

montags – donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr 
freitags von 8.00 – 12.00 Uhr 

im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31 in 58239 Schwerte vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen.

Eine Online-Beteiligung über das Portal Beteiligung NRW ist ebenfalls in dieser Zeit möglich.

Der Sportverein TuS Wandhofen 1911 e. V. plant zusammen mit dem VfL Schwerte 1919/21 e. V. ein gemeinsames neues Sportzentrum an einer anderer Stelle im Schwerter Stadtgebiet, so dass die bisherigen Sportstätten zukünftig nicht mehr benötigt werden und einer anderen Nutzung zugeführt werden können.

Im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens hat die Stadt Schwerte sowohl für den Sportplatz in Wandhofen als auch für den Sportplatz in Schwerte mehrere Entwürfe von verschiedenen Investoren / Projektentwicklern erarbeiten lassen. Auf Grundlage einer Bewertungsmatrix unter Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren wurde aus den eingegangenen Angeboten eine Auswahl getroffen, die in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte (APBW) am 15.09.2021 vorgestellt wurden. Unter den eingereichten Konzepten konnten die Entwürfe der Bietergemeinschaft Ten Brinke Projektentwicklung GmbH in Zusammenarbeit mit der Stadtsparkasse Schwerte am meisten überzeugen. In der Sitzung am 17.11.2021 (X/0311) wurde im nichtöffentlichen Teil dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und entschieden, die zu beplanenden Grundstücke an die o. g. Bietergemeinschaft zu veräußern.

Das städtebauliche Konzept sieht eine wohnbauliche Entwicklung für die Sportplatzfläche in Wandhofen vor, um somit eine städtebauliche Arrondierung des Ortsteils herbeizuführen und neue Wohnangebote zu schaffen. Vorgesehen ist dafür eine angemessen kleinteilige Struktur für ein neues Wohnquartier mit bedarfsgerechtem, vielfältigem Wohnraum mit hoher städtebaulicher Qualität. Dabei soll sich das Quartier mit einer eigenen Qualität dennoch in das städtebauliche Umfeld einfügen und zugleich eine Verknüpfung zu den bestehenden Freiraumstrukturen herstellen. Der aktuell vorliegende Konzeptentwurf sieht hauptsächlich eine Bebauung mit ca. 36 Wohneinheiten in Doppelhaushälften vor. Diese sind in drei Gebäudereihen gegliedert und weisen zwei unterschiedliche Gebäudetypologien auf. Ergänzend zur Einfamilienhausbebauung soll im nördlichen Bereich des Plangebiets die Möglichkeit bestehen, auch Wohnungen in zwei Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Das vorliegende städtebauliche Konzept stellt die Grundlage für das weitere Verfahren dar.

Die Erschließung des Wohngebiets soll über eine verkehrsberuhigte Ringstraße von der Unteren Wülle aus erfolgen. Diese stellt – zusammen mit einer Baumreihe – die nordwestliche Abgrenzung zur bestehenden Bebauung dar. In der südöstlichen Gebäudereihe ist zwischen den Doppelhäusern eine fußläufige Verbindung zum Ruhrtalradweg geplant. Besucherstellplätze sind zum Teil im nördlichen Bereich, v. a. aber im südlichen Teil des Plangebiets vorgesehen. So können im Bereich der aktuell bereits genutzten Parkplatzfläche die dort bestehenden Bäume teilweise erhalten bleiben.

Über den Anschluss der Unteren Wülle an die Hagener Straße bestehen überörtliche Verkehrsverbindungen. Zur B 236 im Nordosten ist eine Strecke von ca. 2,5 km, zur Anschlussstelle Schwerte-Ergste der A 45 im Südwesten sind ca. 7 km zurückzulegen. Der nächstgelegene Haltepunkt des Schienenpersonennahverkehrs ist der Bahnhof Schwerte in ca. 2 km Entfernung. Nächstgelegener Bushaltepunkt ist der Haltepunkt Wandhofen, unmittelbar nordöstlich des nahegelegenen Kreuzungsbereichs Hagener Straße / Untere Wülle.

Nach der Konzeptvergabe sind erste informelle Gespräche mit Vertreter*innen der angrenzenden Nachbarschaft durch die Verwaltung zur Vorstellung des städtebaulichen Entwurfs geführt worden. Seitdem wurde das eingereichte Konzept bereits in Teilen modifiziert. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird das städtebauliche Konzept mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans für alle interessierten Bürger*innen zugänglich gemacht.

corinna.breker(at)stadt-schwerte.de
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