Stefanie
Zaddach
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Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 12.02.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 201 „Wohnquartier Am Schützenhof“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt.
Die Offenlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 201 „Wohnquartier Am Schützenhof“ der Stadt Schwerte erfolgte gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet unter Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte im Zeitraum vom 26.03.2025 bis einschl. 28.04.2025. Darüber hinaus waren die Planunterlagen im o. g. Zeitraum im Planungsamt während der Dienstzeiten einsehbar. Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen z. B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen.
Währen der Offenlage ist eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen, die den Bereich Verkehr thematisiert. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen unter anderem Stellungnahmen von verschiedenen Energieversorgern, der Bezirksregierung Arnsberg, der Stadtentwässerung Schwerte GmbH, den Wasserwerken Westfalen sowie dem Kreis Unna ein. Beinhaltete Themen betrafen beispielsweise den Hochwasserschutz, die Entwässerung, den naturschutzrechtlichen Ausgleich sowie den Waldausgleich.
Das Konzept sieht eine kompakte Struktur mit Geschosswohnungsbau für rd. 450 Wohneinheiten vor. Entstehen soll ein Quartier mit bedarfsgerechtem, vielfältigem sowie bezahlbarem Wohnraum und gleichzeitig hoher städtebaulicher Qualität. Zusätzlich sind in geringem Maße wohnergänzende Nutzungen vorgesehen. Ziel ist vor allem auch, die attraktive Lage der Fläche am Übergang in die Ruhrauen zu honorieren, indem eine Verknüpfung mit den hochwertigen Freiraumstrukturen hergestellt wird. Bis zu 50 % der Wohneinheiten werden als sozial geförderte Wohnungen entwickelt. Neben den demographischen Entwicklungen und den wohnungsbaupolitischen Zielen der Stadt Schwerte trägt die geplante Wohnbaulandentwicklung zugleich dem im Handlungskonzept Wohnen prognostizierten Wohnungsbedarf Rechnung.
In der vom Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen am 02.03.2022 beschlossenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürger*innen durch eine Bürgerveranstaltung am 07.02.2024 im Bürgersaal des Rathauses der Stadt Schwerte und einen anschließenden 14-tägigen Planaushang im Rathaus der Stadt Schwerte über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus erfolgte eine Veröffentlichung im Beteiligungsportal NRW. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hatten die Bürger*innen Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern. Es gingen insgesamt 3 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 201 „Wohnquartier Am Schützenhof“ ein, die unter anderem die Themen Verkehr, Baumbestände, Grundwasser, Bebauungsdichte und Geschossigkeit, Hochwassergefahr, Energieversorgung sowie Lärmbelästigung während der Bauphase beinhalteten.
Nahezu parallel mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 19.02.2024 bis einschl. 22.03.2024 auch die frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, der Bezirksregierung Arnsberg, der Stadtentwässerung Schwerte GmbH sowie verschiedenen Energieversorgern ein. Wesentliche Inhalte betrafen insbesondere die Themen Energieversorgung, Verkehr, Altlasten, Artenschutz, Entwässerung, Überschwemmungsgebiet und Wasserschutzgebiet sowie den Klimaschutz.
Bebauungsplanentwurf
Begründung zum Bebauungsplanentwurf
Umweltbericht
Artenschutzprüfung Stufe I
Artenschutzprüfung Stufe II
Bodengutachten Baugrund
Bodengutachten Bodenluft und Grundwasser
Bodengutachten Altlasten
Bodenmanagementkonzept
Verkehrsgutachten
Geruchsgutachten
Schallgutachten
Hydrogeologisches Gutachten
Entwässerungskonzept
Auswirkungen auf das Überschwemmungsgebiet
Abwägung der Stellungnahmen zur Beteiligung
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