Bebauungspläne in Schwerte

Bebauungsplan Nr. 201 "Wohnquartier Am Schützenhof"

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 12.02.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 201 „Wohnquartier Am Schützenhof“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt.

Die Offenlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 201 „Wohnquartier Am Schützenhof“ der Stadt Schwerte erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet unter Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte im Zeitraum vom 26.03.2025 bis einschl. 28.04.2025. Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o. g. Zeitraum im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte während folgender Zeiten einsehbar:

montags – donnerstags  von 8.00 – 16.00 Uhr
freitags                                von 8.00 – 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen z. B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. Ein Termin zur persönlichen Einsichtnahme kann unter der Rufnummer 02304/104-637 vereinbart werden.

Das Konzept sieht eine kompakte Struktur mit Geschosswohnungsbau für rd. 450 Wohneinheiten vor. Entstehen soll ein Quartier mit bedarfsgerechtem, vielfältigem sowie bezahlbarem Wohnraum und gleichzeitig hoher städtebaulicher Qualität. Zusätzlich sind in geringem Maße wohnergänzende Nutzungen vorgesehen. Ziel ist vor allem auch, die attraktive Lage der Fläche am Übergang in die Ruhrauen zu honorieren, indem eine Verknüpfung mit den hochwertigen Freiraumstrukturen hergestellt wird. Ca. 40 % der Wohneinheiten werden als sozial geförderte Wohnungen entwickelt. Neben den demographischen Entwicklungen und den wohnungsbaupolitischen Zielen der Stadt Schwerte trägt die geplante Wohnbaulandentwicklung zugleich dem im Handlungskonzept Wohnen prognostizierten Wohnungsbedarf Rechnung.

In der vom Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen am 02.03.2022 beschlossenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürger*innen durch eine Bürgerveranstaltung am 07.02.2024 im Bürgersaal des Rathauses der Stadt Schwerte und einen anschließenden 14-tägigen Planaushang im Rathaus der Stadt Schwerte über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus erfolgte eine Veröffentlichung im Beteiligungsportal NRW. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hatten die Bürger*innen Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern. Es gingen insgesamt 3 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 201 „Wohnquartier Am Schützenhof“ ein, die unter anderem die Themen Verkehr, Baumbestände, Grundwasser, Bebauungsdichte und Geschossigkeit, Hochwassergefahr, Energieversorgung sowie Lärmbelästigung während der Bauphase beinhalteten.

Nahezu parallel mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 19.02.2024 bis einschl. 22.03.2024 auch die frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, der Bezirksregierung Arnsberg, der Stadtentwässerung Schwerte GmbH sowie verschiedenen Energieversorgern ein. Wesentliche Inhalte betrafen insbesondere die Themen Energieversorgung, Verkehr, Altlasten, Artenschutz, Entwässerung, Überschwemmungsgebiet und Wasserschutzgebiet sowie den Klimaschutz.