Bebauungspläne in Schwerte

Bebauungsplan Nr. 137 "Holzener Weg", 1. Änderung

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 02.03.2022 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte sowie digital durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist parallel durchzuführen.

Anlass zur Änderung des Bebauungsplans sind die Planungen zum Neubau der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule sowie einer angrenzenden Turnhalle nördlich der bestehenden Alfred-Berg-Sporthalle. Der Rat der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 05.05.2021 beschlossen, den zusätzlichen Schulraumbedarf an der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule in Form eines Neubaus sicherzustellen (DS X/0151/1). In der jetzigen Situation ist es nicht mehr möglich, die erforderlichen Unterrichtsräume im Gebäude unterzubringen. 

Die frühzeitige Beteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Holzener Weg“ erfolgte gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet unter Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte im Zeitraum vom 10.03.2025 bis einschl. 24.03.2025. Die Planunterlagen lagen zusätzlich während der Dienstzeiten im Planungsamt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen z.B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. In diesem Zeitraum gingen keine Stellungnahmen aus der Bürger*Innenschaft zum Bebauungsplan Nr. 137 „Holzener Weg“, 1. Änderung ein.

Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand auch eine frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, der Stadtentwässerung Schwerte GmbH, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie verschiedenen Energieversorgern ein. Wesentliche Themen waren insbesondere die Entwässerung, Versorgungstrassen bzw. -flächen, Hinweise zur weiteren Verfahrensbeteiligung sowie auf noch fehlende Fachgutachten und Nachweise, zu Altlasten sowie notwendigen Bodenuntersuchungen. Mit Straßen.NRW fand nach der frühzeitigen Beteiligung ein Besprechungstermin bezüglich der verkehrlichen Erschließung statt, nach Absprache mit der Fachbehörde wurde das Protokoll ebenfalls in die Abwägung aufgenommen.