Bebauungspläne in Schwerte

Bebauungsplan Nr. 137 "Holzener Weg", 1. Änderung

In seiner Sitzung am 11.06.2025 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 137 "Holzener Weg" mit seiner Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 137 "Holzener Weg“, 1. Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule geschaffen.

Die Offenlage zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 137 "Holzener Weg“ erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet unter Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte im Zeitraum vom 15.09.2025 bis einschl. 17.10.2025

Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o. g. Zeitraum im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte während folgender Zeiten einsehbar:

montags – donnerstags  von 8.00 – 16.00 Uhr
freitags                               von 8.00 – 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen z. B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. Ein Termin zur persönlichen Einsichtnahme kann unter der Rufnummer 02304/104-639 vereinbart werden.

In seiner Sitzung am 02.03.2022 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 137 "Holzener Weg“, 1. Änderung das erforderliche Verfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollten gem. § 4 Abs. 1 BauGB parallel beteiligt werden.

Die frühzeitige Beteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 137 “Holzener Weg“ erfolgte gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet unter Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte im Zeitraum vom 10.03.2025 bis einschl. 24.03.2025. Die Planunterlagen lagen zusätzlich während der Dienstzeiten im Planungsamt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen z.B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. In diesem Zeitraum gingen keine Stellungnahmen aus der Bürger*Innenschaft zum Bebauungsplan Nr. 137 ”Holzener Weg“, 1. Änderung ein.

Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand auch eine frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, der Stadtentwässerung Schwerte GmbH, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie verschiedenen Energieversorgern ein. Wesentliche Themen waren insbesondere die Entwässerung, Versorgungstrassen bzw. -flächen, Hinweise zur weiteren Verfahrensbeteiligung sowie auf noch fehlende Fachgutachten und Nachweise zu Altlasten sowie notwendigen Bodenuntersuchungen. Mit Straßen.NRW fand nach der frühzeitigen Beteiligung ein Besprechungstermin bezüglich der verkehrlichen Erschließung statt. Nach Absprache mit der Fachbehörde wurde das Protokoll ebenfalls in die Abwägung aufgenommen.