Die Vaterschaft zu einem Kind nicht miteinander verheirateter Eltern kann schon vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder Jugendamt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit diese gültig wird. Beide können zusammen oder getrennt beim Jugendamt oder Standesamt vorsprechen.
Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch.
Die Vaterschaftsanerkennung ist machbar:
Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter beim Jugendamt vereinbaren Sie bitte einen Termin. Ohne Terminabsprache können Sie die Erklärung beim Standesamt abgeben.
Die Vaterschaft zu einem Kind nicht miteinander verheirateter Eltern kann schon vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder Jugendamt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit diese gültig wird. Beide können zusammen oder getrennt beim Jugendamt oder Standesamt vorsprechen.
Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch.
Die Vaterschaftsanerkennung ist machbar:
Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter beim Jugendamt vereinbaren Sie bitte einen Termin. Ohne Terminabsprache können Sie die Erklärung beim Standesamt abgeben.
Simone
Asua-Honert
33_34_Corona
Montag
08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) | nachmittags nur mit Terminabsprache
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes)
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) | nachmittags nur mit Terminabsprache
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes)
Freitext
Bitte melden Sie sich zu den o.g. Öffnungszeiten an den Fenstern des Standesamtes
Marion
Kranhold
33_34_Corona
Montag
08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) | nachmittags nur mit Terminabsprache
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes)
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) | nachmittags nur mit Terminabsprache
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes)
Freitext
Bitte melden Sie sich zu den o.g. Öffnungszeiten an den Fenstern des Standesamtes
Susanne
Degwer
33_34_Corona
Montag
08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) | nachmittags nur mit Terminabsprache
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes)
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) | nachmittags nur mit Terminabsprache
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes)
Freitext
Bitte melden Sie sich zu den o.g. Öffnungszeiten an den Fenstern des Standesamtes
Christina
Möller
Daniela
Werner
Annerose
Hackbarth
Die Vaterschaft zu einem Kind nicht miteinander verheirateter Eltern kann schon vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder Jugendamt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit diese gültig wird. Beide können zusammen oder getrennt beim Jugendamt oder Standesamt vorsprechen.
Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch.
Die Vaterschaftsanerkennung ist machbar:
Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter beim Jugendamt vereinbaren Sie bitte einen Termin. Ohne Terminabsprache können Sie die Erklärung beim Standesamt abgeben.
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) | nachmittags nur mit Terminabsprache |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) | nachmittags nur mit Terminabsprache |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) |
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) | nachmittags nur mit Terminabsprache |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) | nachmittags nur mit Terminabsprache |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) |
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) | nachmittags nur mit Terminabsprache |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) | nachmittags nur mit Terminabsprache |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr (am Fenster des Standesamtes) |