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Anna
Spaenhoff
Betreuung der Arbeit der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse
Das Zusammenwirken zwischen Rat und Verwaltung regelt sich nach rechtlichen Vorgaben. Dazu bedarf es der Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften, die sich aus gesetzlichen Regelungen aber auch den ortsrechtlichen Bestimmungen ergeben.
Hierbei handelt es sich u.a. um die Aufstellung der Tagesordnung, Ablauf der Sitzungen, Rechte der Fraktionen und der einzelnen Ratsmitglieder, finanzielle Fragen und allgemeine kommunalrechtliche Beurteilungen.