Seit dem 01.01.2008 gibt es für ambulante Alten- und Pflegedienste eine kreisweite Ausnahmegenehmigung.
Umgang der Parkberechtigung
Die Parkausweise gestatten innerhalb der Gültigkeitsdauer und auf dem Gebiet des Kreises Unna, mit dem Fahrzeug im Bereich folgender Regelungen während der Ausübung von ambulanten Pflegearbeiten zu parken:
In Kombination mit einer Parkscheibe (maximale Parkdauer: eine Stunde) zum
Auflagen
Hinweise
Die Fahrzeuge müssen mit einer festen (= dauerhaften) Firmenaufschrift versehen sein. Die Genehmigung darf nur während der Ausübung von ambulanten Pflegearbeiten genutzt werden. Privatfahrzeuge sind von der Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen!
Dem Antrag sind Kopien
beizulegen.
Ggf. kann auch eine Vorführung des Fahrzeugs vereinbart werden.
Die Jahresgenehmigung kostet
Seit dem 01.01.2008 gibt es für ambulante Alten- und Pflegedienste eine kreisweite Ausnahmegenehmigung.
Umgang der Parkberechtigung
Die Parkausweise gestatten innerhalb der Gültigkeitsdauer und auf dem Gebiet des Kreises Unna, mit dem Fahrzeug im Bereich folgender Regelungen während der Ausübung von ambulanten Pflegearbeiten zu parken:
In Kombination mit einer Parkscheibe (maximale Parkdauer: eine Stunde) zum
Auflagen
Hinweise
Die Fahrzeuge müssen mit einer festen (= dauerhaften) Firmenaufschrift versehen sein. Die Genehmigung darf nur während der Ausübung von ambulanten Pflegearbeiten genutzt werden. Privatfahrzeuge sind von der Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen!
Die Jahresgenehmigung kostet
Dem Antrag sind Kopien
beizulegen.
Ggf. kann auch eine Vorführung des Fahrzeugs vereinbart werden.
Die alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Befüllen von Hand sowie Versand per Post erhalten Sie hier
Bitte Merkblatt beachten - kann separat heruntergeladen werden.