Stefanie
Zaddach
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Der Rat der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Schwerte als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Es ist als Abwägungsgrundlage und Handlungsleitfaden bei künftigen Entscheidungen zur Entwicklung des Einzelhandels in Schwerte zu berücksichtigen.
Der Einzelhandel unterliegt insgesamt einer hohen Dynamik, was bundesweit und so auch in der Stadt Schwerte zu Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft führt. Allgemein ablesbare Trends zeigen sich sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Diese Trends wurden und werden durch Krisen wie die Corona-Pandemie, den Ukraine-Krieg, die Energiekrise und die Inflation verschärft bzw. beschleunigt. Hinzukommen Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen seit der Verabschiedung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Schwerte im Jahr 2014.
Die Verwaltung wurde vom Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen im Juni 2021 beauftragt, das im Februar 2014 beschlossene Einzelhandelskonzept mit aktuellen Daten neu zu erstellen. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Schwerte soll so auch künftig als fundierte Bewertungsgrundlage für die Steuerung von Einzelhandelsvorhaben dienen und Stadtverwaltung und Politik die Möglichkeit bieten, frühzeitig potenzielle Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Versorgungsstrukturen im Stadtgebiet einzuschätzen. Es bildet eine Orientierungshilfe für sachgerechte Grundsatzentscheidungen im Zusammenhang mit einzelhandelsspezifischen Fragestellungen der Stadtentwicklung und trägt zu Planungs- und Investitionssicherheit bei.
Das vorliegende Einzelhandelskonzept umfasst zunächst eine Analyse des einzelhandelsrelevanten Angebotes sowie der nachfrageseitigen Daten. Auf dieser Basis findet eine Bewertung von Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandelsstandort Schwerte statt. Darauf aufbauend werden die konzeptionellen Bausteine des Einzelhandelskonzeptes (Ziele, Standortmodell, Definition der zentralen Versorgungsbereiche und sonstiger Entwicklungsbereiche im Stadtgebiet, die Sortimentsliste sowie die Grundsätze zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung) definiert.
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