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Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Freiflächenphotovoltaikanlage Auf der Ostenheide“ sowie der 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf ca. 1,3 ha des bisher landwirtschaftlich genutzten Flurstücks 1258 in der Flur 5 der Gemarkung Schwerte auf der Schwerterheide geschaffen. Durch die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage wird ein Beitrag zur Erzeugung von regenerativen Energien geliefert und der Anteil am Solarstrom in Schwerte erhöht.
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 13.09.2023 beschlossen, entsprechend des Antrages der Stadtwerke Schwerte GmbH vom 14.08.2023 das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Freiflächenphotovoltaikanlage Auf der Ostenheide“ einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollten gem. § 4 Abs. 1 BauGB parallel beteiligt werden (DS X/0830).
Im Vergleich zum am 13.09.2023 beschlossenen Geltungsbereich wurde dieser im Süden und Westen verkleinert, da geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 5 (4) BauGB überplant wurden, die für das Vorhaben jedoch nicht relevant sind.
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Schwerte mit seiner Begründung lagen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form eines 14-tägigen Aushangs vom 07.04.2025 bis einschl. 21.04.2025 während der Dienststunden im Planungsamt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist konnten Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift im Planungsamt vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgte auf der Internetseite Startseite | Beteiligung NRW Stadt Schwerte. In diesem Zeitraum gingen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein. Darin wurde die Nutzung von PV-Anlagen auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen kritisiert. Die Umgebung könnte sich durch die PV-Module aufheizen.
Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand auch eine frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, der Stadtentwässerung Schwerte, der Wasserwerke Westfalen sowie verschiedenen Energieversorgern ein. Wesentliche Themen waren unter anderem naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen, Vorgaben zur Errichtung von Einfriedungen und Zäunen sowie weiteren Hinweisen zum späteren Baugenehmigungsverfahren.
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