Flächennutzungsplan und Änderungen

Flächennutzungsplan, 22. Änderung "Freiflächenphotovoltaikanlage Zapp"

In seiner Sitzung am 18.09.2024 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Freiflächenphotovoltaikanlage Zapp" für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird parallel durchgeführt. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte ist im Parallelverfahren offenzulegen.

Die Offenlage zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Freiflächenphotovoltaikanlage Zapp“ sowie der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Beteiligungsportal der Stadt Schwerte im Zeitraum vom 25.11.2024 bis einschl. 03.01.2025. 

Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o. g. Zeitraum im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte während folgender Zeiten einsehbar: 

montags – donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr
freitags                              von 8.00 – 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen z. B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen.

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Freiflächenphotovoltaikanlage Zapp“ sowie der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf ca. 70.000 m² des bisher landwirtschaftlich genutzten Flurstücks 365 auf Flur 4 der Gemarkung Villigst im Ortsteil Villigst geschaffen. Die Anlage dient vornehmlich der Deckung des eigenen Energiebedarfs der Zapp Precision Metals GmbH. Sie stellt insbesondere einen Beitrag zur Standortsicherung des Betriebs dar. Darüber hinaus liefert die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität und unterstützt nachhaltig die Ziele des durch den Rat der Stadt Schwerte beschlossenen Klimaschutzkonzepts.

In seiner Sitzung am 13.12.2023 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte entsprechend des Antrags der Zapp Precision Metals GmbH beschlossen, zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Freiflächenphotovoltaikanlage Zapp“ sowie zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte das erforderliche Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte durchzuführen. Die Darstellung ist von „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung PV-Anlage zu ändern. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollten parallel beteiligt werden (DS X/0901). 

Mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürger*innen durch eine Veröffentlichung auf dem Beteiligungsportal NRW sowie über einen Planaushang im Rathaus der Stadt Schwerte über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 18.03.2024 bis einschl. 15.04.2024 hatten die Bürger*innen Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern. In diesem Zeitraum gingen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein, die eine PV-Nutzung auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen kritisieren, weil landwirtschaftliche Nutzflächen in Zeiten des Klimawandels eine steigende Bedeutung für die Versorgungssicherheit bekommen.

Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand auch eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Im Rahmen dieser Beteiligung gingen unter anderem Stellungnahmen von der Landwirtschaftskammer NRW, dem Kreis Unna, dem LWL-Archäologie für Westfalen, der Stadtentwässerung Schwerte sowie der Deutsche Bahn AG – DB Immobilien ein. Wesentliche Themen waren der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche, das Anwendungserfordernis der Eingriffsregelung, das Erfordernis einer Artenschutzprüfung der Stufe II, das Vorkommen von Altlasten, ein möglicher beschleunigter Abfluss von Niederschlagswasser und infolgedessen insbesondere bei Starkregenereignissen die Gefahr von Bodenerosion, das mögliche Vorhandensein von Bodendenkmälern sowie Hinweise zur Sicherheit des Eisenbahnverkehrs.

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