Flächennutzungsplan und Änderungen

Flächennutzungsplan, 16. Änderung "Wohnbebauung Untere Wülle"

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 die Offenlage der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte mit seiner Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird parallel durchgeführt.

Die Offenlage zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Wohnbebauung Untere Wülle" erfolgte gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet unter Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte im Zeitraum vom 03.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025. Darüber hinaus waren die Planunterlagen im o. g. Zeitraum im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte während der Dienstzeiten einsehbar. 

Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen z. B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. 

Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte werden – in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 203 „Wohnbebauung Untere Wülle“ – die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung in Wandhofen geschaffen. 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Schwerte ist die Fläche hauptsächlich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz ausgewiesen. Im nördlichen Bereich der Fläche stellt der FNP im Altlastenkataster verzeichnete Altablagerungen dar, an der südöstlichen Grenze des Plangebiets befindet sich zudem eine unterirdische Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitung des Ruhrverbands. Da die Darstellungen des FNP von den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen und somit den Bestimmungen des § 8 Abs. 2 BauGB entgegenstehen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans für die entsprechende Fläche erforderlich. Die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplans von Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz zu Wohnbaufläche erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans. 

In seiner Sitzung am 02.03.2022 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 203 „Wohnbebauung Untere Wülle“ in Verbindung mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte das erforderliche Verfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollten gem. § 4 Abs. 1 BauGB parallel beteiligt werden.

Mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürger*innen durch die Bürgerveranstaltung am 15.04.2024 im Bürgersaal des Rathauses I und einen anschließenden 14-tägigen Planaushang im Rathaus der Stadt Schwerte über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus erfolgte eine Veröffentlichung auf dem Beteiligungsportal NRW. In diesem Zeitraum gingen keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans ein. 

Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand auch eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. Es gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, dem LWL-Archäologie für Westfalen, der Wasserwerke Westfalen GmbH, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie verschiedenen Energieversorgern ein. Wesentliche Themen waren insbesondere Hinweise zur  Altlastenverdachtsfläche mit der Aufforderung zur gutachterlichen Prüfung des Bodens, Hinweise zur erneuten Beteiligung im Verfahren, insbesondere auch bei Festlegung externer Ausgleichsflächen, oder Hinweise zur Beachtung von Verordnungen.

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