Stefanie
Zaddach
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Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 02.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 201 "Wohnquartier Am Schützenhof" beschlossen. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte ist im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs zugunsten einer wohnbaulichen Entwicklung durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer Bürgerveranstaltung und anschließendem 14-tägigem Aushang der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist parallel durchzuführen.
Nach einer Informationsveranstaltung am 07.02.2024 im Bürgersaal der Stadt Schwerte lagen die Planunterlagen bis einschließlich 23.02.2024 während der Dienstzeiten im Planungsamt, Rathaus I zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine Online-Beteiligung war in dieser Zeit über das Beteiligungsportal NRW möglich.
Der Rat der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung vom 18.02.2009 (DS VII/1187) beschlossen, die Nutzung des Freizeit-Allwetterbades (FAB) aufzugeben und das Bad zum 31.12.2009 zu schließen. Bisher scheiterten Versuche, das ehemalige FAB-Gelände einer neuen Nutzung zuzuführen.
Nachdem absehbar war, dass der VFL Schwerte seinen Betrieb zukünftig in ein neu geplantes Sportzentrum in Wandhofen, zusammen mit dem TUS Wandhofen, verlagern wird, wurde schließlich entschieden, nicht nur das Gelände des ehem. FAB zu beplanen, sondern die Flächen des VfL Schwerte 1919/21 e. V., des Schießsportclubs Schwerte e. V. sowie der Reisevereinigung Schwerte e. V. in die Planung mit einzubeziehen. (DS IX/0894).
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