In Gebieten, in denen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt kann sie eine Veränderungssperre beschließen, um die Ziele des künftigen Bebauungsplans nicht zu beeinträchtigen. Eine Veränderungssperre bewirkt, dass auf den betreffenden Grundstücken Vorhaben nicht durchgeführt, bauliche Anlagen nicht beseitigt und wertsteigernde Veränderungen nicht mehr vorgenommen werden dürfen.

Veränderungssperren: