Im Amtsblatt werden nach den Verfahrensvorschriften der Bekanntmachungsverordnung die durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt veröffentlicht. Auch amtliche Bekanntmachungen, die im Auftrage anderer Behörden ortsüblich zu veröffentlichen sind, werden im Amtsblatt bekannt gegeben.
Vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen sind u.a.
Sind öffentliche Bekanntmachungen in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabweisbarer Ereignisse nicht möglich, so werden sie durch Aushang im Rathaus I und Rathaus II sowie durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Schwerte vollzogen.
Über das Erscheinen des Amtsblattes wird
Erhältlich ist das Amtsblatt der Stadt Schwerte nach dem Erscheinen
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Ortsrecht:
Anne-Rose
Matzeik-Kassel
Raum:
219
Email:
anne-rose.matzeik-kassel@stadt-schwerte.de
Monika
Schäfer
Raum:
105
Email:
Monika.Schaefer@stadt-schwerte.de
Im Amtsblatt werden nach den Verfahrensvorschriften der Bekanntmachungsverordnung die durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt veröffentlicht. Auch amtliche Bekanntmachungen, die im Auftrage anderer Behörden ortsüblich zu veröffentlichen sind, werden im Amtsblatt bekannt gegeben.
Vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen sind u.a.
Sind öffentliche Bekanntmachungen in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabweisbarer Ereignisse nicht möglich, so werden sie durch Aushang im Rathaus I und Rathaus II sowie durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Schwerte vollzogen.
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