Jonas
Läcke
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Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 193 „Am Dohrbaum“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung im Schwerter Norden geschaffen. Ziel des Vorhabens ist es, eine der letzten im Flächennutzungsplan ausgewiesenen unbebauten Gewerbeflächen einer Bebauung zuzuführen und zu entwickeln.
Die Ortslage nahe der Stadtgrenze zu Dortmund sowie die Anbindung an die Bundesautobahn A1 und an die Bundesstraße B236 begünstigen den Standort des Gewerbegebiets. Vorrangig sollen sich künftig nicht-störende Gewerbebetriebe ansiedeln können, um das angrenzende Wohnumfeld vor Lärm- und Geruchsimmissionen zu schützen. Der im Flächennutzungsplan festgesetzte Grünstreifen im Osten des Geltungsbereiches bleibt größtenteils erhalten und sorgt für eine Trennung zwischen der Wohnbebauung und dem Gewerbegebiet. Gleichzeitig wird durch den Grünstreifen eine Fuß- und Radwegeverbindung von Norden nach Süden ausgebaut, unter anderem mit Anschlüssen an den „Alten Dortmunder Weg“ und an die Straße „Am Dohrbaum“.
Mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürger*innen durch eine Informationsveranstaltung am 18.03.2025 im Technologiepark und einem nahezu anschließendem 14-tägigen Planaushang im Rathaus der Stadt Schwerte über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Darüber hinaus erfolgte eine Veröffentlichung im Beteiligungsportal NRW. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hatten die Bürger*innen Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern. Zur frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplans Nr. 193 „Am Dohrbaum“ und zur FNP-Änderung Nr. 25 gingen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Diese beinhalteten unter anderem die Themen Verkehr und Erschließung, Auswirkungen auf Flora und Fauna, Höhenentwicklung und Geschossigkeit der künftigen Bebauung sowie die Berücksichtigung weiterer Bauvorhaben in der Umgebung.
Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand auch eine frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Hier gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, der Autobahn GmbH des Bundes, der LWL-Archäologie für Westfalen, der Landwirtschaftskammer NRW, der Stadtentwässerung Schwerte GmbH sowie der Wasserwerke Westfalen GmbH ein. Wesentliche Themen waren u.a. die Erarbeitung weiterer Gutachten, die Prüfung von potentiellen Bodendenkmälern sowie die Abwasserbeseitigung.
In seiner Sitzung am 04.02.2026 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Schwerte auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zur Zeit gültigen Fassung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 193 „Am Dohrbaum“ sowie den Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte mit ihren jeweiligen Begründungen und Umweltberichten gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 193 „Am Dohrbaum“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbeunternehmen geschaffen werden. Das Ziel besteht darin, ein Gewerbegebiet für die Zukunft der Stadt Schwerte zu entwickeln. Gleichzeitig berücksichtgt die Planung die angrenzenden Wohngebiete und schützt diese vor Immissionen. Parallel hierzu erfolgt die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte. Um eine einheitliche gewerbliche Entwicklung anzustreben, müssen Teilbereiche des Flächennutzungsplanes von einer gemischten Baufläche sowie Grünfläche in eine gewerbliche Baufläche geändert werden.
Die Offenlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 193 „Am Dohrbaum“ sowie zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet unter Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte im Zeitraum vom 30.03.2026 bis einschl. 30.04.2026. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Schwerte einzusehen.
Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o. g. Zeitraum im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte während folgender Zeiten einsehbar:
| montags – donnerstags | von 8:00 – 16:00 Uhr |
| freitags | von 8:00 – 12:00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen z. B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. Ein Termin zur persönlichen Einsichtnahme kann unter der Rufnummer 0 23 04 / 104-639 vereinbart werden.
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