Förderprogramme der Stadt Schwerte:
Stecker-PV und Dach-PV
Der fortschreitende Klimawandel erfordert Maßnahmen des Klimaschutzes. In Ergänzung der bisherigen Anstrengungen verfolgt die Stadt Schwerte mit den vorliegenden Förderprogrammen das Ziel, die Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu erhöhen, um die CO2 - Emissionen im Stadtgebiet zu reduzieren. Die Förderprogramme fügen sich dabei in die Maßnahmen zum Klimaschutz ein und sollen einen weiteren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Schwerte leisten.
Ab dem 15.03.2023 fördert die Stadt Schwerte die Neuanschaffung von Stecker-PV-Geräten sowie Dach-PV-Anlagen. Die Förderhöhen stellen sich dabei wie folgt dar:
Stecker-PV-Geräte: Pauschal 100€
Dach-PV-Anlagen: Pauschal 500€
Die jeweiligen Antragstellungen sind ab dem 15.03.2023, 9:00 Uhr über die Links am Ende dieser Seite möglich.
Eine Registrierung im Service-Portal der Stadt Schwerte ist zur Antragstellung notwendig, sofern nicht bereits ein Account besteht. Hintergrund der Notwendigkeit der Registrierung ist die Abwicklung der Kommunikation über das Portal (z.B. Eingangsbestätigungen, Nachforderungen). Sofern eine Antragstellung nicht digital erfolgen kann, besteht die Möglichkeit, Antragsformulare im Rathaus der Stadt Schwerte (Rathausstraße 31) zu erhalten.
Eine Vielzahl an Antworten für die Fragestellungen rund um die Förderung finden Sie nachfolgend im FAQ.
Das Förderprogramm startet am 15.03.2023. Der notwendige Link zur Antragstellung wird auf dieser Webseite ab dem 15.03.2023, 9:00 Uhr veröffentlicht.
...bereits aufgebraucht sind. Kann ich mich vor der Antragstellung vormerken lassen?
Nein, eine Möglichkeit zur Vormerkung vor Start des Förderprogrammes oder vor einer Antragstellung ist nicht möglich.
Der einfachste und schnellste Weg der Antragstellung ist digital über das Service-Portal der Stadt Schwerte (siehe unten auf dieser Webseite). Sollte beispielsweise ein Internetzugang nicht vorhanden sein, so liegen im Rathaus (Rathausstraße 31) ebenfalls Antragsformulare aus.
Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage sowie erfolgter positiver Prüfung des Verwendungsnachweises.
... muss?
12 Monate. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Lieferverzögerungen) kann die Frist auf Anfrage verlängert werden.
... gemäß der Förderrichtlinie?
Die technischen Anschlussbedingungen des örtlichen Netzbetreiber finden Sie unter folgendem Link: Stadtwerke Schwerte
Die Förderrichtlinien befinden sich am Ende des FAQ.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne per Mail an klimaschutz(at)stadt-schwerte.de wenden.
Zur Überprüfung einer grundsätzlichen Eignung können Sie in ein Solardachkataster schauen. Zwei Solardachkataster geben Auskunkft für Schwerte. Welches Sie nutzen möchten, ist Ihnen überlassen:
... ich den Zuschuss dafür auch?
Nein, eine Förderung der Erweiterung einer bestehenden Anlage ist nicht möglich.
Nein, die Errichtung der Anlage muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Auch eine eigenständige Inbetriebnahme ist nicht zulässig.
Ja. Mit der Antragsstellung müssen Sie ein gültiges Angebot einreichen. Hinweis: Dies gilt nur für die Beantragung von Fördermitteln für Dach-PV-Anlagen, nicht für Stecker-PV-Geräte.
Mit der Beauftragung eines Angebotes müssen Sie bis nach Erhalt des Bewilligungsbescheids warten. Ansonsten gilt das Projekt als vorzeitig begonnen und ist nicht förderfähig!
... Anspruch auf eine Förderung?
Nein, die Modulfläche muss mindestens 10m² betragen.
... nächsten 12 Monate garantieren. Muss ich die Förderung dann wieder zurückzahlen?
Siehe Fragestellung "Wieviel Zeit habe ich nach der Bewilligung, bis die Anlage installiert sein muss?"
... Anlage kaufen. Wird das auch gefördert?
Nein, Pacht-, Miet- oder Leasinganlagen sowie gebrauchte Anlagen sind nicht förderfähig.
Folgende Nachweise müssen mit dem Verwendungsnachweis erbracht werden:
Zudem ist eine Teilnahme an der Befragung verpflichtend!
Die Förderung des alleinigen Kaufs eines Batteriespeichers ist nicht förderfähig. Der Speicher darf aber Bestandteil eines gesamten Angebotes über die Errichtung einer neuen PV-Anlage sein.
Nein, eine rückwirkende Förderung einer bereits beauftragten oder installierten Anlage ist nicht möglich. Siehe auch Frage "Ab wann darf ich ein Angebot beauftragen?"
Ja. Die zurzeit geltende Leistungsbegrenzung umfasst eine Wechselrichterleistung von max. 600 Watt.
Nein, außer wenn das Dach des Gebäudes nachweislich nicht für eine Photovoltaik-Anlage
geeignet ist.
Folgende Nachweise müssen mit dem Verwendungsnachweis erbracht werden:
Zudem ist eine Teilnahme an der Befragung verpflichtend!
Mit der Beauftragung eines Angebotes müssen Sie bis nach Erhalt des Bewilligungsbescheids warten. Ansonsten gilt das Projekt als vorzeitig begonnen und ist nicht förderfähig!