Zusammenhang bebauten Ortsteil Wandhofen einzubeziehen. Die Fläche grenzt unmittelbar nördlich an die neue Bebauung an und soll ebenfalls über die vorhandene Privatstraße erschlossen werden. Die Erschließung des Grundstücks wird über Baulasten gesichert. 3 Die Aufstellung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 [...] he Instrument für die Entwicklung dieses Bereiches dar. Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 ist, dass sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind, die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträ [...] n und behutsamen Stadterneuerung. Eingriffe in die vorhandene Struktur durch die Überplanung sollen ausschließlich der Vervollständigung des Ortsteils dienen. Die Geschossigkeit wird auf max. II festgesetzt. Die Grundflächenzahl GRZ wird mit 0,4 und die Geschossflächenzahl GFZ mit maximal 0,8 festgesetzt
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei:
Letzte Änderung: 08.03.2024