Rahmen ihres Wahleinsatzes minimieren. Informationsübersicht Die Stadt Schwerte hat eine Informationsübersicht erstellt, mit der sie sich direkt an Interessierte wendet. Wahlhelfer*innen brauchen keine Vorkenntnisse; müssen des 18. Lebensjahres vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen [...] 05.2021. Das MAGS regelt per Erlass die konkrete Vorgehensweise zur Impfreihenfolge innerhalb der Prioritätengruppe 3. Für Wahlhelfer*innen wurde die Prioritätsgruppe bisher noch nicht geöffnet. Bitte beachten Sie daher zum Thema „Impfung von Wahlhelfern“ auch die Informationen auf der Internetseiten [...] Benachrichtigung ins Amt berufen. Die förmliche Berufung kann, wenn sie einmal schriftlich ausgesprochen ist, in der Regel nicht rückgängig gemacht werden. Wer dann am Wahltag nicht erscheint, muss unter Umständen ein Bußgeld zahlen! Deshalb sollten sich nur die Menschen melden, die ein ernsthaftes Interesse
Letzte Änderung: 12.05.2021