Baugenehmigungen - alles zum Thema

Ordnungsbehördliche Verfahren

Umgang mit ungenehmigten Bauvorhaben: Es kommt immer wieder vor, dass Bauvorhaben ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, geändert oder umgenutzt werden.

In solchen Fällen wird ein so genanntes ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet, welches die nachträgliche Genehmigung (im günstigsten Fall) oder die Entfernung (im ungünstigsten Fall) des Bauvorhabens zum Inhalt haben kann. Im Verlauf des Verfahrens können Ordnungsverfügungen erlassen werden, um den Bauherrn zu einem gesetzeskonformen Verhalten zu zwingen.

  •  50,00 Euro - 100.000,00 Euro
Untere Bauaufsichtsbehörde Schwerte (westlich der Hörder Straße)
lea.moelleken(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-618
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Rathaus I

Raum: 323
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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ulf.schroeder(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-645
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Rathaus I

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Untere Bauaufsichtsbehörde Ergste und Villigst
martina.bothin-buhl(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-620
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Untere Bauaufsichtsbehörde Schwerte (östlich der Hörder Straße)
Andrea.Driller(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-674
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Sarah.Kretzschmar(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-616
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Untere Bauaufsichtsbehörde Wandhofen und Rosen und Wiederkehrende Prüfungen
Astrid.Brieke(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-617
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Rathaus I

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Untere Bauaufsichtsbehörde Westhofen, Geisecke und Altlichtendorf
Marina.Noecker(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-664
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Rathaus I

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Rathausstr. 31
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Schwarzbau, Verwaltungszwangsverfahren, Ungenehmigte Bauvorhaben, Aufgriffe