Der „Schnadegang" ist ein altwestfälisches Brauchtum, das an einem bestimmten Tag im Jahr von ausgewählten Mitgliedern der einzelnen Ortschaften gepflegt wurde, um die Grenzen ihres Gebietes auf eventuelle heimliche Verschiebungen der Gemarken zu kontrollieren. Zur damaligen Zeit gab es im ganzen westfälischen Raum kaum eine Stadt, ein Dorf oder eine Gemeinde (damals noch Markgenossenschaft), die nicht eifersüchtig auf die Wahrung ihrer Grenzrechte bedacht gewesen wäre.
Die „Schnad" wurde den Bewohnern beiderseits der Grenzen bekannt gemacht. Sie hatten sich daran zu halten. Als Grenzzeichen galten Bäume und Steine. Junge Bauern, die heimlich Grenzsteine versetzten, wurde die „Schnad" nicht selten durch kräftige Prügel eingebleut.
Weil die Grenz- oder „Schnadezüge" zum Teil grobe Exzesse verursachten, wurde der Schnadegang 1841 offiziell verboten. Die Behörden wollten nun selbst für die Einhaltung der Gemeindegrenzen sorgen.
Wenn auch Sinn und Hintergrund des Schnadeganges nicht mehr gegeben sind, so hat sich der „Schnadegang" in der Bevölkerung als geselliges Brauchtum erhalten. Auf Schwerter Stadtgebiet wird der Schnadegang beispielsweise in Westhofen von den dortigen „Nachbarschaften" jährlich im September durchgeführt.