Benutzung von Geräten, die der Schallerzeugung und Schallwiedergabe dienen für die Zeit der Frühjahrs- und Herbstkirmes in der Zeit von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr erlaubt. § 5 Die örtliche Ordnungsbehörde kann die zugelassenen Ausnahmen bezüglich der Stärke und der Dauer der Lärmbelästigungen im Einzelfall [...] Bereich ist die Benutzung von Geräten, die der Schallerzeugung und Schallwiedergabe dienen in folgenden Zeiten erlaubt: a) für die Zeit der Frühjahrs- und Herbstkirmes in der Zeit von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr, b) für ein Veranstaltungswochenende in den Monaten Mai bis September freitags von 14:00 Uhr bis [...] Satzung 32-53 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnungszeiten von Kirmessen, Jahrmärkten, Pannekaukenfesten und kulturellen Veranstaltungen in der Stadt Schwerte vom 10.04.1992 einschließ- lich des I. Nachtrages vom 23.03.2010 Aufgrund des § 9 Absatz 3 sowie des § 10 Absatz 4 des Gesetzes zum
Dateityp: application/pdf
Letzte Änderung: 08.03.2024