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Landeshundegesetz NRW - Genehmigungen und Maßnahmen

Die Haltung gefährlicher Hunde, Hunde bestimmter Rassen und großer Hunde ist nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) zu genehmigen bzw. anzuzeigen.

Bei Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet, darüber hinaus kann sogar die Haltung untersagt werden.

  • Ordnungsbehördliche Erlaubnis: 70,00 Euro
  • Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang: 25,00 Euro
  • Anzeigepflicht für „Große Hunde" nach dem LHundG NRW: 25,00 Euro

Große Hunde gemäß § 11 LHundG NRW:

  • Bescheinigung der Sachkunde, ausgestellt durch einen anerkannten Sachverständigen, eine anerkannte sachverständige Stelle oder einen von der Tierärztekammer Westfalen-Lippe benannten Tierarzt. 
  • Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für Ihren Hund. Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden muss 500.000,00 Euro und für sonstige Schäden 250.000,00 Euro betragen.
  • Nachweis über eine Mikro-Chip-Kennzeichnung Ihres Hundes. Über Einzelheiten dazu informiert Sie Ihr Tierarzt.  
  • Fotos des Hundes (Seiten- und Frontaufnahme) 

Bestimmte Rasse gemäß § 10 LHundG NRW:

  • Nachweis der Sachkunde, erstellt von der zuständigen Veterinärbehörde beim Kreis Unna, Fachbereich Gesundheit, Platanenallee 16, 59425 Unna, einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes, das Sie beim Bürgerservice der Stadt Schwerte, Rathaus I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte beantragen können.
  • Erklärung, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung Ihres Hundes ermöglichen.
  • Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für Ihren Hund. Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden muss 500.000, 00 Euro und für sonstige Schäden 250.000,00 Euro betragen. 
  • Nachweis über eine Mikrochip-Kennzeichnung Ihres Hundes. Über Einzelheiten dazu informiert Sie Ihr Tierarzt. 
  • Fotos des Hundes (Seiten- und Frontaufnahme) 

Gefährliche Hunde gemäß 3 LHundG NRW:

  • Nachweis der Sachkunde, erstellt von der zuständigen Veterinärbehörde beim Kreis Unna, Fachbereich Gesundheit, Platanenallee 16, 59425 Unna, einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes, das Sie beim Bürgerservice der Stadt Schwerte, Rathaus I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte beantragen können.
  • Erklärung, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung Ihres Hundes ermöglichen.
  • Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für Ihren Hund. Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden muss 500.000, 00 Euro und für sonstige Schäden 250.000,00 Euro betragen. 
  • Nachweis über eine Mikrochip-Kennzeichnung Ihres Hundes. Über Einzelheiten dazu informiert Sie Ihr Tierarzt.
  • Nachweis eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses an der weiteren Haltung Ihres Hundes. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn ein gefährdetes Besitztum durch den Hund bewacht werden soll oder Sie den Hund aus dem Tierheim geholt haben. 
  • Fotos des Hundes (Seiten- und Frontaufnahme) 
jessica.winnik(at)stadt-schwerte.de

Rathaus II

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