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Landeshundegesetz NRW - Genehmigungen und Maßnahmen

Die Haltung gefährlicher Hunde, Hunde bestimmter Rassen und großer Hunde ist nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) zu genehmigen bzw. anzuzeigen.

Bei Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet, darüber hinaus kann sogar die Haltung untersagt werden.

  • Ordnungsbehördliche Erlaubnis: 70,00 Euro
  • Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang: 25,00 Euro
  • Anzeigepflicht für „Große Hunde" nach dem LHundG NRW: 25,00 Euro

Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen:

  • Antrag
  • Führungszeugnis
  • Nachweis über bestandene Sachkundeprüfung
  • Haftpflichtversicherung
  • Mikrochip-Kennzeichnung

Für große Hunde:

  • Antrag
  • Sachkundenachweis
  • Haftpflichtversicherung
  • Mikrochip-Kennzeichnung
jessica.winnik(at)stadt-schwerte.de
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Hunde, Gefährliche Hunde, Maulkorb- und Leinenzwang