Die Haltung gefährlicher Hunde, Hunde bestimmter Rassen und großer Hunde ist nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) zu genehmigen bzw. anzuzeigen.
Bei Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet, darüber hinaus kann sogar die Haltung untersagt werden.
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen:
Für große Hunde:
Die Haltung gefährlicher Hunde, Hunde bestimmter Rassen und großer Hunde ist nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) zu genehmigen bzw. anzuzeigen.
Bei Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet, darüber hinaus kann sogar die Haltung untersagt werden.
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen:
Für große Hunde:
Die Haltung gefährlicher Hunde, Hunde bestimmter Rassen und großer Hunde ist nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) zu genehmigen bzw. anzuzeigen.
Bei Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet, darüber hinaus kann sogar die Haltung untersagt werden.
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen:
Für große Hunde:
Jessica
Winnik
32
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Die Haltung gefährlicher Hunde, Hunde bestimmter Rassen und großer Hunde ist nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) zu genehmigen bzw. anzuzeigen.
Bei Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet, darüber hinaus kann sogar die Haltung untersagt werden.
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen:
Für große Hunde:
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |