Dazu hat die Stadt Schwerte nicht nur Kontakt zur Bezirksregierung in Arnsberg aufgenommen, die ein Verfahren zur Enteignung durchführen würde. Auch ein Rechtsanwalt wurde in der Sache engagiert. Verfahren sind möglich, nachdem der Rat der Stadt Schwerte schon im Sommer die Satzung über die Sicherung [...] Sicherung von Durchführungsmaßnahmen im Stadtumbaugebiet „Innenstadt Schwerte“ beschlossen hatte. Diese Satzung erlaubt die Sicherung der beschlossenen Ziele und Maßnahmen im bezeichneten Gebiet. Ergebliche Beeinträchtigungen „Der Zustand Ihrer Immobilie beeinträchtigt unmittelbar die Mieter*innen und Eigen [...] und hat darüber hinaus negative Auswirkungen für Eigentümer*innen, Bewohner*innen und Nachbar*innen und somit für die gesamte 1a-Lage der Schwerter Innenstadt“, so Christian Vöcks in einem Brief an den Eigentümer. „Eine gütliche Einigung kann nur noch gelingen, wenn der Eigentümer auf die Stadt zukommt
Letzte Änderung: 10.12.2020