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Übergeordnete Planungen

Die städtebauliche Entwicklung wird in eigener Verantwortung durch die Gemeinde mit den Instrumenten der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) gesteuert. Diese gemeindliche Planungshoheit ist durch das Grundgesetz geschützt. Dabei sind allerdings übergeordnete Planungen als bindende Vorgaben zu beachten und bei der kommunalen Planung zu berücksichtigen.

Es handelt sich um allgemeine Leitvorstellungen zur Nutzung und Entwicklung des Raumes, die landesweit bzw. für bestimmte Landesteile Gültigkeit haben. Niedergelegt sind die Ziele der Raumordnung und Landesplanung in NRW im Landesentwicklungsplan (LEP).

Unter anderem sind folgende übergeordnete Planungen für die Bauleitplanung relevant :

Regionalplan

Landschaftsplan

Wasserschutzgebietsverordnung

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Rathaus I

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Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
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Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
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