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Landschaftsplan

Der Landschaftsplan ist das wichtigste Planungsinstrument, um die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erreichen, nämlich Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass sie auf Dauer erhalten werden und Menschen, Tieren und Pflanzen eine Lebensgrundlage bieten. Träger der Landschaftsplanung sind in Nordrhein-Westfalen die Kreise bzw. die kreisfreien Städte. Für den Raum Schwerte hat der Kreis Unna den Landschaftsplan Nr. 6 aufgestellt.

Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Landschaftsgesetz NRW, das Regelungen über Form, Inhalt und Aufstellungsverfahren des Landschaftsplanes enthält.

Für den Raum Schwerte hat der Kreis Unna den Landschaftsplan Nr. 6 aufgestellt. Dieser wurde vom Kreistag im Jahre 1998 als Satzung beschlossen, anschließend durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt und ist seitdem in seinen inhaltlichen Aussagen gegenüber jedermann rechtsverbindlich. Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes umfasst den gesamten Außenbereich, d.h. den freien Landschaftsraum, sofern er nicht bereits durch Bebauungspläne überplant ist.

Der Landschaftsplan besteht aus einem kartographischen Teil (Entwicklungskarte und Festsetzungskarte) und einem Textteil. Dieser enthält die Darstellung der Entwicklungsziele und die Festsetzungen der Schutzausweisungen, der Zweckbestimmungen für Brachflächen, der forstlichen Festsetzungen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen und der Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.

Als wesentliche Inhalte weist der Landschaftsplan Schutzgebiete und -objekte mit spezifischen Verboten und Geboten aus, wie Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale. Darüber hinaus setzt er Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen fest (Anlegen und Pflege von Hecken, Baumreihen, Feldgehölzen, Brachen, Säumen, Kleingewässern usw.).

Durch Einarbeitung der Aussagen des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan der Stadt Schwerte wird eine zukunftsorientierte umweltverträgliche Landschafts- und Ortsentwicklung gewährleistet.

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Die Stadt Schwerte hat in Anlehnung an die gedruckte Fassung des Landschaftsplanes zu allgemeinen Informationszwecken die Daten digital aufbereitet. Rechtsverbindliche Aussagen können jedoch nur auf der Grundlage der als Satzung verabschiedeten gedruckten Fassung des Landschaftsplanes getroffen werden.

Entwicklungskarte (3,28 MB) 

Festsetzungskarte (4,31 MB) 

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