Stefanie
Zaddach
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In seiner Sitzung am 13.12.2023 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 205 „Erweiterung Zweiradcenter Markgraf“ aufzustellen; parallel erfolgt die 23. Änderung des Flächennutzungsplans. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel.
Das Zweiradcenter Markgraf ist ein seit 1965 ansässiger Familienbetrieb in der Stadt Schwerte. Eröffnet wurde das Geschäft in einem kleinen Ladenlokal in der Friedensstraße, 1998 erfolgte ein Umzug in den Gewerbepark Geisecke, der mit einer deutlichen Vergrößerung einherging. Nun ist eine erneute Vergrößerung des Unternehmens in Planung. Hintergrund ist, dass das Fahrrad als Fortbewegungsmittel insgesamt immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Insbesondere die Nachfrage nach E-Bikes ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen und hat das Sortiment um rd. 80 % erweitert. Durch die Mobilitätswende ist außerdem das Interesse an der Warengruppe „Cargo-Bike“ gestiegen, die aufgrund ihrer Größe das Zwei- bis Dreifache an Ausstellungsfläche benötigen. Um den neuen Herausforderungen und der weiter stetig wachsenden Nachfrage nach Fahrrädern gerecht zu werden und dauerhaft gegen große Investoren und Ketten bestehen zu können, soll das Geschäft erneut zu vergrößert werden. Von aktuell knapp 800 m² Verkaufsfläche soll die Verkaufsfläche auf rd. 2000 m² erweitert werden. Die Erweiterung erfolgt durch den Umbau und die Umnutzung von Gebäuden auf angrenzenden Grundstücken. Der Standort befindet sich im Gewerbepark Geisecke, der südlich der Unnaer Straße und westlich der Geisecker Talstraße liegt. Das Gebiet ist bereits vollständig bebaut und erschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 205 „Erweiterung Zweiradcenter Markgraf“ erfolgt durch Aushang der Planunterlagen zu jedermanns Einsicht im Zeitraum vom 28.07.2025 bis einschl. 29.08.2025 während folgender Zeiten:
montags – donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr
freitags von 8.00 – 12.00 Uhr
im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31 in 58239 Schwerte. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, während der Dienststunden auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31 in 58239 Schwerte vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. Zeitgleich erfolgt eine Veröffentlichung und Beteiligungsmöglichkeit unter folgendem Link: Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte
Auskünfte zur beabsichtigten Planung werden unter der Rufnummer 02304/104-637 erteilt.
Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Städtebauliche Verträglichkeitsanalyse durch das Büro Junker+Kruse erstellt, die die Auswirkungen des Vorhabens auf andere Einzelhandelsbetriebe mit ähnlichem Sortiment und die Zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Schwerte selber sowie umliegender Städte untersucht. So wurde sowohl die landesplanerische als auch die regionalplanerische, städtebauliche und versorgungsstrukturelle Verträglichkeit für die angestrebte Dimensionierung des Fahrradfachmarktes untersucht und nachgewiesen, dass das Vorhaben mit den landesplanerischen und stadtplanerischen Zielen und Grundsätzen kompatibel ist. In der Sitzung des Regionalen Einzelhandelskonzepts Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK Ruhrost) Ende Juni 2023 wurde darüber hinaus der Regionale Konsens für das Vorhaben erteilt.
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