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Bebauungsplan Nr. 204 "Wohnbebauung Messingstraße"

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 204 "Wohnbebauung Messingstraße" mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Offenlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 204 "Wohnbebauung Messingstraße" der Stadt Schwerte erfolgte gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet unter Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte im Zeitraum vom 03.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025. 

Darüber hinaus waren die Planunterlagen im o. g. Zeitraum im Planungsamt während der Dienststunden einsehbar. Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen z. B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 204 "Wohnbebauung Messingstraße" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung östlich der Messingstraße zwischen Hausnummer 2 und 10 (Gemarkung Schwerte, Flur 17, Flurstück 806) geschaffen werden. Die Immobilien Entwicklungsgesellschaft Schwerte mbH (IEG) plant in Zusammenarbeit mit der Dr. Ing. Potthoff GmbH & Co. KG aus Hamm eine Bebauung mit insgesamt 14 öffentlich geförderten Miet-Reihenhäusern. Das geplante Bebauungskonzept leistet somit auch einen wichtigen Beitrag für einkommensschwache Familien mit Kindern und unterstützt die Ziele des Handlungskonzepts Wohnen der Stadt Schwerte (DS X/0814). Das Bebauungskonzept sieht eine Überplanung des vorderen Grundstücksbereichs vor. Die Erschließung erfolgt mit zwei Anschlusspunkten an die Messingstraße, welche insgesamt drei Hausgruppen mit je fünf bzw. vier Reihenhäusern erschließt. Die Reihenhäuser sollen als 2-geschossige Baukörper mit Satteldach errichtet werden.

In seiner Sitzung am 10.05.2023 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte beschlossen, zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 204 "Wohnbebauung Messingstraße" das erforderliche Verfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollten gem. § 4 Abs. 1 BauGB parallel beteiligt werden. 

Mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürger*innen durch eine Veröffentlichung auf dem Beteiligungsportal NRW sowie über einen Planaushang im Rathaus der Stadt Schwerte über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 16.05.2024 bis einschl. 07.06.2024 hatten die Bürger*innen Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern. In diesem Zeitraum ging eine Stellungnahme aus der Bürgerschaft ein, die Hinweise und Anregungen zum Entwässerungskonzept beinhaltete. 

Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand auch eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Es gingen unter anderem Stellungnahmen vom Kreis Unna, den Stadtwerken Schwerte, der Stadtentwässerung Schwerte GmbH sowie der Deutschen Bahn AG ein. Die Inhalte betrafen insb. die Themen Eingriffsbilanzierung, Altlasten, Entwässerung, Klimaschutz sowie Lärmimmissionen.