Naturschutz bedeutet, ökologisch wertvolle Flächen zu sichern und ökologisch minderwertige Flächen zu optimieren.
Natur und Landschaft sind auf der Grundlage ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in der Verantwortung für die künftigen Generationen in besiedelten und unbesiedelten Bereichen so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und – soweit erforderlich – wiederherzustellen, dass
auf Dauer gesichert sind.
Mit der sogenannten Eingriffsregelung ist das Verursacherprinzip im Naturschutzrecht verankert worden. Die Anwendung der Eingriffsregelung ist Teil des Genehmigungsverfahrens und liegt damit in der Zuständigkeit der entsprechenden Genehmigungsbehörde.
In der Bauleitplanung erhält der Naturschutz z.B. durch die Pflicht zur Umweltprüfung einen hohen Stellenwert.
Für die Belange des Naturschutzes ist der Kreis Unna für Schwerte zuständig.