Natur- und Landschaftsschutz

Naturschutz bedeutet, ökologisch wertvolle Flächen zu sichern und ökologisch minderwertige Flächen zu optimieren.

Natur und Landschaft sind auf der Grundlage ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in der Verantwortung für die künftigen Generationen in besiedelten und unbesiedelten Bereichen so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und – soweit erforderlich – wiederherzustellen, dass

  • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind.

Mit der sogenannten Eingriffsregelung ist das Verursacherprinzip im Naturschutzrecht verankert worden. Die Anwendung der Eingriffsregelung ist Teil des Genehmigungsverfahrens und liegt damit in der Zuständigkeit der entsprechenden Genehmigungsbehörde.

In der Bauleitplanung erhält der Naturschutz z.B. durch die Pflicht zur Umweltprüfung einen hohen Stellenwert.

Für die Belange des Naturschutzes ist der Kreis Unna für Schwerte zuständig.