Luft und Lärm

Lärmaktionsplanung an Eisenbahnstrecken

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den Teil B des Lärmaktionsplanes 2018 veröffentlicht. Damit legt es nun die vollständige, gemeinsam mit der Öffentlichkeit erstellte Bestandsaufnahme zur Lärmbelastung an Haupteisenbahnstrecken vor. Der Plan informiert, welche Ziele bei der Lärmreduzierung bereits erreicht wurden, wo es noch laut ist und was dagegen getan wird.

Der Lärmaktionsplan wurde in zwei Schritten (Teil A und Teil B) veröffentlicht. Zusammen ergeben die beiden Teile den vollständigen Lärmaktionsplan 2017/2018. Er kann unter www.eba.bund.de/lap heruntergeladen werden. Auf Wunsch verschickt das EBA auch eine gedruckte Version.

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist das EBA dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen. Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet. Weitere Informationen: www.laermaktionsplanung-schiene.de

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Sie ist auf Zielgruppen (Bürgerinnen und Bürger sowie Vertretungen von Kommunen) ausgerichtet und wird in zwei Phasen durchgeführt.

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 13. März bis 24. April 2023 statt. In diesen sechs Wochen konnten sich Teilnehmende zu ihrer persönlichen Belastungssituation, zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz, äußern sowie ihre Einschätzung zu Lärmschutzmaßnahmen abgeben. Für die Beteiligung stand ein Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de zur Verfügung, den die Bürgerinnen und Bürger ausfüllen konnten. Eine Registrierung war nicht notwendig.

Am 2. Januar 2024 endete die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes.

Hintergründe zur Lärmaktionsplanung:
Lärm kann unterschiedliche Ursachen und Quellen haben, zum Beispiel Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm oder Flugverkehrslärm. In Deutschland kümmern sich je nach Verkehrsträger verschiedene Behörden um die entsprechenden Lärmaktionsplanungen. Auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist das Eisenbahn-Bundesamt seit 2015 für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken zuständig. Bei Lärmaktionsplänen für Ballungsräume wirkt das Eisenbahn-Bundesamt mit. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Gleisabschnitt mit mindestens 30.000 Zugfahrten pro Jahr. Mit dem jetzt vorliegenden Teil B ist die aktuelle Runde der Lärmaktionsplanung abgeschlossen. Die Teile A und B ergeben zusammen den vollständigen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Das Eisenbahn-Bundesamt ist damit in die regelmäßige Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes eingestiegen. 

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter gerd.stuettgen(at)bezreg-arnsberg.nrw.de oder postalisch an folgende Adresse richten:

Gerd Stüttgen
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 53 (Immissionsschutz – einschl. anlagenbez. Umweltschutz)
Büroleitung
Hansastraße 19
59821 Arnsberg
Telefon: +49 2931 82 2166
Telefax: +49 2931 82 40907

Postanschrift:
Seibertzstraße 1
59817 Arnsberg

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