Denkmalschutz in Schwerte

Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

Für die Veränderung von Denkmälern ist nach §§ 9, 13, 15, 20 nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) eine Erlaubnis erforderlich.

Sie sollten die Erlaubnis frühzeitig bei der Unteren Denkmalbehörde beantragen, um genügend Zeit für Abstimmungen zwischen den beteiligten Parteien zu haben. In der Regel lässt sich bei einem gemeinsamen Termin vor Ort die geplante Maßnahme vorabstimmen. Dies kann unter Beteiligung des Denkmalpflegeamtes des Landschaftsverbandes (Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen) erfolgen.

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Maßnahme (= Veränderung) planen, empfiehlt es sich, unverbindlich Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde aufzunehmen, damit das weitere Verfahren besprochen werden kann. Weitere Informationen zu dem Erlaubnisverfahren finden Sie in dem Informationsblatt für Denkmaleigentümer zum Antrag zur Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.

  • Antragsformular (siehe Formulare)

Die zusätzlich zum Antragsformular einzureichenden Unterlagen sind abhängig von der geplanten Maßnahme. Je nach Einzelfall müssen unterschiedliche Unterlagen vorlegt werden, beispielsweise: 

  • eine Beschreibung des betroffenen Denkmals sowie aktuelle Fotografien bezogen auf die beabsichtigte Maßnahme 
  • eine Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme 
  • Planmaterial (Lageplan, Bestandsplan, Ausführungsplan)
  • bei Umgestaltungen und Veränderungen je nach Umfang der Maßnahme ein Bauaufmaß und eine Befunduntersuchung des Restaurators / Voruntersuchungen und Gutachten von Sonderfachleuten (z. B. aus den Bereichen Restauration, Zimmermannrestauration, Statik, Geologie)
  • bei Nutzungsveränderungen ggf. Untersuchungen über die technischen Auswirkungen (Statik, Physik, sonstige negative Folgen)
  • Detaillierte Angebote/Kostenvoranschläge der geplanten Maßnahme
  • Konzepte
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte des Objekts)
  • Detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Materialangaben und bautechnischen Details (verwendete Materialien sind anzugeben und entsprechende Datenblätter (wie zum Beispiel Technische Merkblätter) beizulegen) 

Bitte sprechen Sie mit der Unteren Denkmalbehörde, welche Unterlagen in Ihrem Fall eingereicht werden müssen. 

Hinweis: Die Unterlagen müssen so aussagekräftig sein, dass die Untere Denkmalbehörde die Denkmalverträglichkeit und damit auch die Genehmigungsfähigkeit beurteilen kann!

natalie.baldauf(at)stadt-schwerte.de
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