Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das Bauordnungsamt prüft die Voraussetzungen und erteilt ggf. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Hinweis: alle Unterlagen bitte in 2-facher Ausfertigung (für jede gewünschte Mehrausfertigung bitte entsprechend mehr Pläne/Zeichnungen einreichen)
Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das Bauordnungsamt prüft die Voraussetzungen und erteilt ggf. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
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Martina
Schrubba
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Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das Bauordnungsamt prüft die Voraussetzungen und erteilt ggf. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Hinweis: alle Unterlagen bitte in 2-facher Ausfertigung (für jede gewünschte Mehrausfertigung bitte entsprechend mehr Pläne/Zeichnungen einreichen)
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Hinweis: für jede Mehrausfertigung werden 30,00 Euro berechnet
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