Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Der Bereich Bauordnung prüft die Vorraussetzungen und erteilt ggf. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Hinweis: alle Unterlagen bitte in 2-facher Ausfertigung (für jede gewünschte Mehrausfertigung bitte entsprechend mehr Pläne/Zeichnungen einreichen)
Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Der Bereich Bauordnung prüft die Vorraussetzungen und erteilt ggf. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Hinweis: alle Unterlagen bitte in 2-facher Ausfertigung (für jede gewünschte Mehrausfertigung bitte entsprechend mehr Pläne/Zeichnungen einreichen)
Martina
Schrubba
63
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Der Bereich Bauordnung prüft die Vorraussetzungen und erteilt ggf. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Hinweis: alle Unterlagen bitte in 2-facher Ausfertigung (für jede gewünschte Mehrausfertigung bitte entsprechend mehr Pläne/Zeichnungen einreichen)
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Hinweis: für jede Mehrausfertigung werden 30,00 Euro berechnet
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 14:00 - 17:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Freitag: | nur nach Vereinbarung |