Baugenehmigungen - alles zum Thema

Beseitigung von Gebäuden und baulichen Anlagen

Nicht genehmigungsbedürftig ist die Beseitigung von

  • Anlagen, deren Errichtung nach § 62 Absatz 1 BauO NRW 2018 nicht genehmigungsbedürftig ist,
  • freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m (Fußbodenoberkante über Geländeoberfläche)),
  • sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.

Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde schriftlich durch die Bauherrschaft anzuzeigen. Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt der Bauherrschaft den Eingang der Anzeige oder fordert sie im Fall einer unvollständigen oder sonst mangelhaften Anzeige zur Vervollständigung der Anzeige oder zur Behebung des Mangels auf. Ist die Anzeige vervollständigt oder der Mangel behoben worden, so teilt die Bauaufsichtsbehörde dies der Bauherrschaft mit.
Mit der Durchführung der Beseitigung darf nicht vor Ablauf eines Monats begonnen werden nachdem die Bauaufsichtsbehörde die Anzeige bestätigt hat.

  • Für die Eingangsbestätigung oder die schriftliche Aufforderung zur Vervollständigung oder zur Mängelbehebung: 50,00 Euro
  • Für die schriftliche Mitteilung nach Vervollständigung bzw. Mängelbehebung: 50,00 Euro
  • Anzeige der Beseitigung von Anlagen mit Benennung der Maßnahme und des Grundstückes, auch nach Straße und Hausnummer, auf dem die Beseitigungsmaßnahme durchgeführt werden soll,
  • Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens,
  • Bei nicht freistehenden Gebäuden eine Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin oder eines qualifizierten Tragwerksplaners über die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist,
  • Erhebungsbogen für die Abgangsstatistik gemäß Hochbaustatistikgesetz.
Untere Bauaufsichtsbehörde Schwerte (westlich der Hörder Straße)
lea.moelleken(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-618
Details

Rathaus I

Raum: 323
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtbehörde Schwerte (östlich der Hörder Straße
Andrea.Driller(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-674
Details

Rathaus I

Raum: 323
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Wandhofen und Rosen und Wiederkehrende Prüfungen
Astrid.Brieke(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-617
Details

Rathaus I

Raum: 313
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Ergste und Villigst
martina.bothin-buhl(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-620
Details

Rathaus I

Raum: 319
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Westhofen, Geisecke und Altlichtendorf
Marina.Noecker(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-664
Details

Rathaus I

Raum: 316
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Abbrechen, Abriss, Abbruch