Baugenehmigungen - alles zum Thema

Bauzustandsbesichtigung zur abschließenden Fertigstellung

Die abschließende Fertigstellung müssen Sie dem Bauordnungsamt eine Woche vorher anzeigen, um der örtlichen Bauaufsichtsbehörde die Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen.

Bei der abschließenden Fertigstellung müssen sämtliche zur ordnungsgemäßen Nutzung erforderlichen Anlagen bzw. Einrichtungen fertiggestellt sein. Dazu gehören u. a. die notwendigen Zugänge, Zufahrten, Stellplätzen, Kinderspielflächen sowie Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen.

  • 15 - 50 % der Baugenehmigungsgebühr,
    mindestens aber 50,00 Euro
Untere Bauaufsichtbehörde Westhofen, Wandhofen, Rosen
Andrea.Driller(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-674
Details

Rathaus I

Raum: 323
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Geisecke und Altlichtendorf und Wiederkehrende Prüfungen
Astrid.Brieke(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-617
Details

Rathaus I

Raum: 313
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Schwerte (westlich der Hörder Straße)
martina.bothin-buhl(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-620
Details

Rathaus I

Raum: 319
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Ergste und Villigst
Marina.Noecker(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-664
Details

Rathaus I

Raum: 316
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Schwerte (östlich der Hörder Straße/ Bethunestraße)
Stefan.Erdmann(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-614
Details

Rathaus I

Raum: 315
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Schlussabnahme