Baugenehmigungen - alles zum Thema

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist ein Bescheid der Behörde, der nach Prüfung der Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Berechtigung zur Bebauung eines Baugrundstücks erteilt.

Baugenehmigungspflichtig sind:

  • Neubau,
  • Anbau,
  • Umbau,
  • Nutzungsänderung sowie
  • die Errichtung und Änderung von Werbeanlagen

Der Bauantrag muss von dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und ggf. dem Vertreter des Bauherrn unterschrieben sein. Die Vertretung ist immer dann anzugeben, wenn der Bauherr keine natürliche Person ist (z.B. bei Eigentümergemeinschaften oder Firmen). Nähere Informationen erhalten Sie bei uns im Wege der Bauberatung. Die Landesbauordnung unterscheidet das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach §64 BauO NRW 2018 und das Baugenehmigungsverfahren nach §65 BauO NRW 2018 (Sonderbau). Die Baugenehmigung ist nach Erteilung drei Jahre gültig.

Gebäude der Gebäudeklassen 1-3 (Höhe bis 7 Meter über Gelände) im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes können ohne Baugenehmigung errichtet werden (siehe Genehmigungsfreigestellte Gebäude). Darüber hinaus gibt es zahlreiche baugenehmigungsfreie Vorhaben wie z.B. Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis zu 75 cbm Bruttorauminhalt in Baugebieten (siehe § 62 BauO NRW 2018- Verfahrensfreie Bauvorhaben).

Vor Bauantragsstellung können einzelne Fragen im Rahmen eines Vorbescheides geklärt werden. In der Vorbereitung eines Bauantrages können weitere Themen von Bedeutung sein: Grundstücksteilungen, Grundstücksvereinigungen, Baulasten, Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Für Auskünfte stehen die  Mitarbeiter des Bauordnungsamtes im Rahmen der Bauberatung zur Verfügung.

  • Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen mindestens 50,00 Euro. Sie werden nach den Baukosten ermittelt.
  • Beispielberechnung Einfamilienhaus:
    • Umbauter Raum; 1.000 cbm
    • Rohbaurichtwert: Wohnhaus 179,00 Euro/cbm
    • Rohbausumme: 1.000 cbm * 179,00 Euro = 179.000,00 Euro
    • Genehmigungsgebühr: 6 Promille der auf 500,00 Euro aufgerundeten Rohbausumme
    • Berechnung: 179.000,00 Euro * 6/1.000 = 1,074,00 Euro
  • Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen richtet sich nach der Art des Bauvorhabens und ist in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) geregelt.
  • Referenzielles Baugenehmigungsverfahren

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  • Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben

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    zum Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid

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  • Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

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    zum Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid

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  • Baubeschreibung

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    zum Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid

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  • Baugenehmigung (Erhebungsvordruck)

    vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik

Untere Bauaufsichtsbehörde Schwerte (westlich der Hörder Straße)
lea.moelleken(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-618
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Rathaus I

Raum: 323
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
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Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Schwerte (östlich der Hörder Straße)
Andrea.Driller(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-674
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Rathaus I

Raum: 323
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Wandhofen und Rosen und Wiederkehrende Prüfungen
Astrid.Brieke(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-617
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Rathaus I

Raum: 313
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Ergste und Villigst
martina.bothin-buhl(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-620
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Rathaus I

Raum: 319
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Westhofen, Geisecke und Altlichtendorf
Marina.Noecker(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-664
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Rathaus I

Raum: 316
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
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