Baugenehmigungen - alles zum Thema

Bauordnungsrechtliche Vorschriften (Abweichungen)

Im Baugenehmigungsverfahren kann über Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften auf gesondertem schriftlichen Antrag entschieden werden. Der Antrag ist zu begründen. Nachbarliche Interessen und öffentliche Belange sind zu berücksichtigen.

  • 50,00 Euro bis 500,00 Euro
  • Schriftlicher Antrag mit Begründung
  • Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen richtet sich nach der Art des Bauvorhabens und ist in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) geregelt.
Untere Bauaufsichtbehörde Westhofen, Wandhofen und Rosen
Andrea.Driller(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-674
Details

Rathaus I

Raum: 323
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Geisecke und Altlichtendorf und Wiederkehrende Prüfungen
Astrid.Brieke(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-617
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Rathaus I

Raum: 313
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Schwerte (westlich der Hörder Straße)
martina.bothin-buhl(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-620
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Rathaus I

Raum: 319
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Ergste und Villigst
Marina.Noecker(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-664
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Rathaus I

Raum: 316
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Schwerte (östlich der Hörder Straße/ Bethunestraße)
Stefan.Erdmann(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-614
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Rathaus I

Raum: 315
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Dispens, Ausnahme