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  • Inhaltsverzeichnis
     
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    23.03.2010 32.54 Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz für Schützenfeste im Bereich der Stadt Schwerte vom 28.02.2003 einschließlich des I. Nachtrages vom 11.05.2009 32.55 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Schwerte [...] s 3 Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung 32.50 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrstunde in den Gast- und Schankwirtschaften in der Stadt Schwerte vom 14.07.1975 32.53 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnungszeiten von Kirmessen, Jahrmärkten, Pannekaukenfesten und kulturellen [...] 20 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Rettungsdienstes der Stadt Schwerte vom 15.02.2010 einschließlich des VIII. Nachtrages vom 01.12.2018 32.21 Satzung über die Erhebung von Kosten in der Stadt Schwerte bei Einsätzen der Feuerwehr vom 17.05.2016 32.22 Satzung über den Ersatz

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Amtsblatt Nr. 02/23 vom 03.02.2023
     
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    X/0710 15. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Ver- kaufsstellen in der Stadt Schwerte; hier: Verkaufsoffener Sonntag am 07.05.2023 X/0644/1 16. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Ver- kaufsstellen in der Stadt Schwerte; hier: Verkaufsoffener Sonntag am 10.09.2023 [...] ronischen Übermittlungsweg gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung über die technischen Rahmenbedingun- gen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elekt- ronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) oder - von der verantwortenden Person signiert und von ihr selbst [...] sicheren Übermittlungsweg gem.§ 130a Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) eingereicht wird. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Amtsblatt Nr. 03/23 vom 01.03.2023
     
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    d Euro geahndet werden. §7 Inkrafttreten Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Schwerte in Kraft. - BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG - Die vorstehende Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Schwerte vom 22.02.2023 wird hiermit [...] Stadt Schwerte zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege (Kindertagespflegesatzung) vom 20.02.2023 .................................................................................. 35 16. Bekanntmachung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Schwerte vom [...] en werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und recht- liche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Amtsblatt Nr. 4/23 vom 10.03.2023 der Stadt Schwerte
     
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    Bekanntmachung Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Schwerte vom 20.02.2023 23. Bekanntmachung Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Schwerte vom 20.02.2023 24. Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung von Stecker [...] beanstandet, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren (Bewoh- nerparkgebührensatzung) [...] vorher beanstandet, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Schwerte vom 20.02.2023 stimmt

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Amtsblatt Nr. 10/23 vom 16.06.2023
     
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    gel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die o. g. Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kin- dertagespflege und in Kindertageseinrichtungen sowie die Finanzierung [...] beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsme- thoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ● ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den ge [...] der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte die Durchfüh- rung bestimmter Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an geschützten Bäumen durch die Stadt oder durch von ihr Beauftragte duldet, sofern ihm die Durchführung nicht selbst zugemutet werden kann oder die Durchführung durch den Pflichtigen den Belangen des

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Amtsblatt Nr. 05/23 vom 30.03.2023
     
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    beanstandet, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren (Bewoh- nerparkgebührensatzung) [...] eine über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von nicht mehr als 25.000 EUR vorliegt. 2.4. Bei Haushaltsüberschreitungen über die in den Ziffern 2.2. und 2.3. hinausgehenden Grenzen entscheidet der Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Sicherheit und Ordnung bis zu einem Be- trag von 50.000 [...] Auszahlun- gen anzusehen, - die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - die auf einer gesetzlichen oder tarifvertraglichen Grundlage beruhen, - die durch zweckgebundene Erträge und Einzahlungen gedeckt sind und - die der internen Verrechnung zwischen den Produkten dienen. 2.7. Bei über- und außerplanmäßigen

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Amtsblatt Nr. 06/23 vom 05.05.2023
     
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    Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gelten folgende Verbote: - die Ausweisung von neuen Baugebieten, - die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen, - die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen, - die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen die den Abfluss behindern kön- nen [...] Wasserhaushaltsgesetzes. Die Unterlagen der Überschwemmungsverordnung umfassen den Text der Ordnungsbehördlichen Verordnung, eine Übersichtskarte im Maßstab 1:100.000 sowie die Detail-Karten der Überschwem- mungsgebiete in den Managementeinheit Emscher (ME_EMR_1000/1100) für die o.g. Risikogewäs- ser im [...] Flächen festge- setzt, die bei einem 100-jährlichen Hochwasser überflutet werden. Flächen, die außerhalb des Über- schwemmungsgebietes liegen, sind deshalb nicht unbedingt hochwasserfrei. Bei größeren Hochwäs- sern können auch sie überflutet werden. Welche Flächen das sind, zeigen die Hochwassergefahrenkar-

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Schwerte vom 01.12.2020 einschließlich des I. Nachtrags vom 31.05.2022
     
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    Bestimmungen, die Budgets seiner Bereiche, die Haushaltssatzung, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die dem Rat zur Beschlussfassung vorbehalten sind, Gründung und Beteiligung von und an Unternehmen und Einrichtungen, Übertragung von Aufgaben, die üblicherweise durch die Verwaltung [...] Ausschüsse übertragen werden, kann der Rat diese im Einzelfall an sich ziehen. Die Befugnis des Rates, sich die Entscheidung über ein Geschäft der laufenden Verwaltung vorzubehalten (§ 41 Absatz 3 GO NRW), bleibt unberührt. Im Übrigen haben die Ausschüsse des Rates die Angelegenheiten, die in ihren G [...] unterbreiten. (2) Die Ausschüsse werden durch den Bürgermeister über die Vergabe von Aufträgen informiert − bei Bauleistungen ab einer Auftragssumme von 125.000,00 Euro netto, − bei Ingenieur-, Architekten-, und Gutachteraufträgen sowie Planungsleistungen ab einer Auf- tragssumme von 25.000,00 Euro netto

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Satzung
     
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    Fassung und § 1 der Verordnung zur Durchführung des Bürgerentscheids vom 10. Juli 2004 (GV NRW S. 383) hat der Rat der Stadt Schwerte am 05.11.2008 folgende Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden beschlossen: § 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden im [...] Stimmschein nicht ersetzt und daher nicht zur Stimmabgabe in einem anderen als dem angegebenen Stimmraum berechtigt, 7. die Belehrung über die Beantragung eines Stimmscheins und die Übersendung von Unterlagen zur Stimmabgabe per Brief. (3) Spätestens am Tage vor Beginn der Einsichtsfrist in das Abstimmungsverzeichnis [...] kann. § 8 Abstimmungsheft/Informationsblatt (1) Die Titelseite enthält die Überschrift Abstimmungsheft/Informationsblatt der Stadt Schwerte zum Bürgerentscheid und den Text der zu entscheidenden Frage sowie Tag und Uhrzeit, zu denen die Wahllokale für die Stimmabgabe geöffnet sind und bis zu denen der

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen un in den Anlagen im Gebiet der Stadt Schwerte
     
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    außerhalb dafür zugelassener Feuerungsanlagen ist verboten. (2) Das Abbrennen von Feuern, die auf überliefertem Brauchtum beruhen, richtet sich nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Schwerte vom 25.02.2005 in der zurzeit gültigen Fassung. § 13 Hausnummern [...] Inkrafttreten Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Schwerte tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrech [...] sichern. § 17 Ausnahmen Der/die hauptamtliche Bürgermeister/-in kann auf Antrag Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen, wenn im Einzelfall die Interessen des Antragstellers die durch die Verordnung geschützten Interessen nicht nur geringfügig überwiegen. Die Ausnahmen können unter Bedingungen

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    Letzte Änderung: 08.03.2024
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