vorliegen- den Fall um 0,2 überschritten. Die Obergrenzen können gem. § 17 Abs. 2 BauNVO aus städtebaulichen Gründen überschritten werden, wenn die Überschreitung durch Um- stände ausgeglichen ist oder durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die sicher- gestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde [...] geprägt. Das Plangebiet selbst war durch die bisherige gewerbliche Nutzung durch Hallenbauten nahezu vollständig überbaut. Die Planung führt somit – gegenüber der Bestandssituation – zu einer deutlich geringe- ren Überbauung des Grundstücks. Die zulässige GRZ von 0,6 entspricht der Grund- stücksausnutzung [...] zu gewähr- leisten, wird zusätzlich die Höhe baulicher Anlagen über die Festsetzungen der maxi- malen Traufhöhe (TH max.) sowie über die Angabe des Höchstmaßes der Oberkante des Gebäudes (OK max.) über Normalhöhennull (NHN) geregelt. Als Traufhöhe (TH max.) gilt die Höhe des Schnittpunktes des aufsteigenden
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Letzte Änderung: 08.03.2024