en Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Schwerte in Kraft. Schwerte, den 25.02.2005 Stadt Schwerte als örtliche Ordnungsbehörde Böckelühr Bürgermeister - BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG - Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung über die [...] 58239 Schwerte, Zimmer 324, öffentlich aus. Schwerte, 22.03.2005 Der Bürgermeister Böckelühr 25 16. Bekanntmachung Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Schwerte vom 25.02.2005 Auf Grund der §§ 7 Abs. 1 S. 2 und 17 Abs. 1 Buchstabe c) des Gesetzes zum Schutz [...] wird von der Stadt Schwerte als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Schwerte vom 23.02.2005 für das Gebiet der Stadt Schwerte folgende Verordnung erlassen: § 1 Allgemeines (1) Diese Verordnung regelt das Abbrennen von Osterfeuern im Freien auf dem Gebiet der Stadt Schwerte
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei:
Letzte Änderung: 26.10.2021