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Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO (inkl. Wochen- und Spezialmärkte) (Wirtschafts-Service-Portal)

Sie möchten in Schwerte eine Veranstaltung organisieren und durchführen? Egal, ob es sich um ein Straßen- oder Vereinsfest handelt, ein Konzert, ein Firmenjubiläum oder eine andere Veranstaltung, sind die unterschiedlichsten Bereiche der Stadtverwaltung zu beteiligen.

Damit Ihre Veranstaltung ein Erfolg wird, sollten Sie an die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen denken, die im Vorfeld Ihres Projektes geklärt und geregelt sein sollten. Mit den folgenden Tipps und Hinweisen möchten wir Ihnen die Vorbereitungen erleichtern und einige bedeutende generelle Themen aufgreifen. Vielleicht sind dabei nicht alle Aspekte für Ihre konkrete Veranstaltung wichtig und notwendig, andere wiederrum sind möglicherweise so speziell, dass sie hier nicht aufgeführt sind.

Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung hilft Ihnen und unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Planung aus ordnungsrechtlicher Sicht und dient als zentrale Koordinierungsstelle für die Vorbereitung von Veranstaltungen. Hier finden Sie Ansprechpartner, nicht nur für große Veranstaltungen mit einer Vielzahl von Besuchern, sondern auch für alle, die im kleineren Kreis mit Familie, Freunden, Nachbarn oder im Verein feiern möchten.

Fragen Sie uns – wir informieren und beraten Sie gerne:

  • Allgemeine Auskünfte, Terminplanung

    Um die Durchführung Ihrer Veranstaltung nicht zu gefährden und die Belange der Gefahrenabwehr so früh wie möglich zu wahren, sollten Veranstaltungen mit mehreren hundert zu erwarteten Besuchern spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich beim Ordnungsamt angezeigt und ausführlich beschrieben werden. Für kleinere Veranstaltungen sollten die Unterlagen vier Wochen vorher eingereicht werden.

    Erst durch die Anzeige und eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltung wird die Behörde in die Lage versetzt, das konkrete Gefährdungspotenzial einzustufen. Je nach Bewertung kann dann Abstimmungen mit anderen Fachämtern der Stadtverwaltung (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) und weiteren Sicherheitsbehörden (z.B. Polizei) ein ausführliches Sicherheitskonzept notwendig werden.

    Das Ordnungsamt als Koordinierungsstelle nimmt eine erste Prüfung Ihres Antrages vor. Bei Unklarheiten oder fehlenden Unterlagen setzt sie sich mit Ihnen in Verbindung und leistet Unterstützung. Die Koordinierungsstelle leitet die eingereichten Unterlagen an die jeweils zuständige Einrichtung weiter. Die beteiligten Ämter der Stadtverwaltung prüfen daraufhin eigenständig und abschließend mit entsprechender Kontaktaufnahme zur anmeldenden verantwortlichen Person, welche Maßnahmen erforderlich sind.

    Die in der jeweiligen Erlaubnis enthaltenen Auflagen sollen dann gewährleisten, dass die Veranstaltung für Teilnehmer, Besucher und Anwohner in jeder Hinsicht gefahren- und störungsfrei abläuft.

    Für Ihre Anzeige verwenden Sie bitte das zum Download zur Verfügung gestelltes Formular (siehe unten: "Formulare").
  • Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen

    Erforderlich ist eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz NW und der Sondernutzung der Stadt Schwerte

    Weitere Informationen erhalten Sie hier
  • Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Festumzüge, sportliche Veranstaltungen u. ä.

    Hier gibt es je nach Art der Veranstaltung Anzeige- oder Erlaubnispflichten nach der Straßenverkehrsordnung

    Weitere Informationen erhalten Sie hier
  • Bereitstellung eines Sanitätsdienstes

    Je nach Veranstaltung ist die Bereitstellung eines Sanitätsdienstes empfehlenswert. Auskünfte über Art und Stärke des Sanitätsdienstes erhalten Sie bei den örtlichen Hilfsorganisationen.

    Ansprechpartner:

    Deutsches Rotes Kreuz, Lohbachstr. 4, 58239 Schwerte,
    Tel. 0 23 04 / 4 21 22
     
    Malteser Hilfsdienst, Bethunestr. 15, 58239 Schwerte,
    Tel. 0 23 04/ 1 75 88
  • Nutzung öffentlicher Grünflächen
     
    Sollen öffentliche Grünflächen genutzt werden, so ist das Immobilienmanagement der Stadt Schwerte zu beteiligen.
     
    Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Immobilienmanagement
  • Musikveranstaltungen, Betrieb von Lautsprecheranlagen
     
    Hier ist ggfl. eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz erforderlich.

    Hier beantragen Sie eine Veranstaltungserlaubnis (Wirtschaft-Service-Portal) (siehe unten, unter Service starten)
  • Bühnen, Zelte und sonstige bauliche Anlagen

    Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch), bevor sie in Gebrauch genommen werden. Die örtliche Bauaufsichtsbehörde wird unter Vorlage des Prüfbuches unterrichtet, um ggf. eine Gebrauchsabnahme durchzuführen. 

    Bei den Fliegenden Bauten handelt es sich um bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden können, wie z.B. Zelte oder Karussells. 

    Hier beantragen Sie eine Veranstaltungserlaubnis (Wirtschaft-Service-Portal) (siehe unten, unter Service starten)

  • Bewirtung mit Speisen und Getränken

    Werden Speisen und Getränke bei einer Veranstaltung angeboten, ist in der Regel eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz NW erforderlich. Diese ist im Ordnungsamt der Stadtverwaltung zu beantragen. Hier erhalten Sie auch Hinweise zu weiteren Regelungen, z.B. Hygienevorschriften, die ebenfalls zu beachten sind.

    Hier beantragen Sie eine Gaststätten-Gestattung (Wirtschafts-Service-Portal)
  • Marktveranstaltungen (z.B. Ausstellungen, Trödelmärkte, Volksfeste)

    Eine Genehmigung und Festsetzung nach der Gewerbeordnung für solche Veranstaltungen erfolgt durch das Ordnungsamt der Stadtverwaltung.

    Hier beantragen Sie eine Veranstaltungserlaubnis (Wirtschaft-Service-Portal) (siehe unten, unter Service starten)
  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art

    Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sind nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Schwerte beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung anzumelden.

    Weitere Informationen erhalten Sie im  Ordnungsamt
  • Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

    Gesetzestexte zur Einhaltung des Jugendschutzes, insbes. zur Beachten des Ausschankverbotes von Alkohol an Minderjährige, sind kostenlos im Ordnungsamt der Stadtverwaltung erhältlich:

    Weitere Informationen erhalten Sie im  Ordnungsamt
  • Abfallvermeidung und Abfallentsorgung vor, während und nach der Veranstaltung

    Abfall entsteht nicht erst bei der Veranstaltung. Auch im Vorfeld sollten Sie sich über die Entsorgung von Abfällen Gedanken machen. Sie sollten deshalb prüfen, ob z.B.. durch ein Pfand auf Mehrweggeschirr erhebliche Abfallmengen nicht vermieden werden können. Daneben ist die Aufstellung, Entleerung und Abholung von Restmüll- und Wertstoffbehältern zu bedenken. Auch die regelmäßige Reinigung des Festplatzgeländes muss geplant und organisiert werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Baubetriebshof
  • Straßenreinigung

    Bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen oder Grünflächen ist das Reinigen durch Kehrmaschinen und/oder Handreinigung vor, währen und nach der Veranstaltung zu klären.

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Baubetriebshof
  • Werbung

    Die Abwicklung und Durchführung von Werbung auf öffentlichen Flächen erfolgt durch die Deutsche Städtemedien (DSM). Informationen zur Werbung auf Werbeträgern der DSM erhalten Sie beim Amt für Immobilienmanagement der Stadtverwaltung.

    Weitere Informationen erhalten Sie im Amt für Immobilienmanagement
Andrew.Bartmann(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-351
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