Sie möchten in Schwerte eine Veranstaltung organisieren und durchführen? Egal, ob es sich um ein Straßen- oder Vereinsfest handelt, ein Konzert, ein Firmenjubiläum oder eine andere Veranstaltung, sind die unterschiedlichsten Bereiche der Stadtverwaltung zu beteiligen.
Damit Ihre Veranstaltung ein Erfolg wird, sollten Sie an die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen denken, die im Vorfeld Ihres Projektes geklärt und geregelt sein sollten. Mit den folgenden Tipps und Hinweisen möchten wir Ihnen die Vorbereitungen erleichtern und einige bedeutende generelle Themen aufgreifen. Vielleicht sind dabei nicht alle Aspekte für Ihre konkrete Veranstaltung wichtig und notwendig, andere wiederrum sind möglicherweise so speziell, dass sie hier nicht aufgeführt sind.
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung hilft Ihnen und unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Planung aus ordnungsrechtlicher Sicht und dient als zentrale Koordinierungsstelle für die Vorbereitung von Veranstaltungen. Hier finden Sie Ansprechpartner, nicht nur für große Veranstaltungen mit einer Vielzahl von Besuchern, sondern auch für alle, die im kleineren Kreis mit Familie, Freunden, Nachbarn oder im Verein feiern möchten.
Fragen Sie uns – wir informieren und beraten Sie gerne:
Bühnen, Zelte und sonstige bauliche Anlagen
Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch), bevor sie in Gebrauch genommen werden. Die örtliche Bauaufsichtsbehörde wird unter Vorlage des Prüfbuches unterrichtet, um ggf. eine Gebrauchsabnahme durchzuführen.
Bei den Fliegenden Bauten handelt es sich um bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden können, wie z.B. Zelte oder Karussells.
Hier beantragen Sie eine Veranstaltungserlaubnis (Wirtschaft-Service-Portal) (siehe unten, unter Service starten)
Sie möchten in Schwerte eine Veranstaltung organisieren und durchführen? Egal, ob es sich um ein Straßen- oder Vereinsfest handelt, ein Konzert, ein Firmenjubiläum oder eine andere Veranstaltung, sind die unterschiedlichsten Bereiche der Stadtverwaltung zu beteiligen.
Damit Ihre Veranstaltung ein Erfolg wird, sollten Sie an die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen denken, die im Vorfeld Ihres Projektes geklärt und geregelt sein sollten. Mit den folgenden Tipps und Hinweisen möchten wir Ihnen die Vorbereitungen erleichtern und einige bedeutende generelle Themen aufgreifen. Vielleicht sind dabei nicht alle Aspekte für Ihre konkrete Veranstaltung wichtig und notwendig, andere wiederrum sind möglicherweise so speziell, dass sie hier nicht aufgeführt sind.
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung hilft Ihnen und unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Planung aus ordnungsrechtlicher Sicht und dient als zentrale Koordinierungsstelle für die Vorbereitung von Veranstaltungen. Hier finden Sie Ansprechpartner, nicht nur für große Veranstaltungen mit einer Vielzahl von Besuchern, sondern auch für alle, die im kleineren Kreis mit Familie, Freunden, Nachbarn oder im Verein feiern möchten.
Fragen Sie uns – wir informieren und beraten Sie gerne:
Bühnen, Zelte und sonstige bauliche Anlagen
Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch), bevor sie in Gebrauch genommen werden. Die örtliche Bauaufsichtsbehörde wird unter Vorlage des Prüfbuches unterrichtet, um ggf. eine Gebrauchsabnahme durchzuführen.
Bei den Fliegenden Bauten handelt es sich um bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden können, wie z.B. Zelte oder Karussells.
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Andrew
Bartmann
32
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Kai
Ogniwek
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Martina
Bothin-Buhl
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Gudrun
Ivenz
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Patrick
Ruthmann
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Martina
Schrubba
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Sarah
Kretzschmar
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Marina
Nöcker
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Stefan
Erdmann
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Astrid
Brieke
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Andrea
Driller
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Ulf
Schröder
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Natalie
Baldauf
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Lea
Bochmann
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Sie möchten in Schwerte eine Veranstaltung organisieren und durchführen? Egal, ob es sich um ein Straßen- oder Vereinsfest handelt, ein Konzert, ein Firmenjubiläum oder eine andere Veranstaltung, sind die unterschiedlichsten Bereiche der Stadtverwaltung zu beteiligen.
Damit Ihre Veranstaltung ein Erfolg wird, sollten Sie an die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen denken, die im Vorfeld Ihres Projektes geklärt und geregelt sein sollten. Mit den folgenden Tipps und Hinweisen möchten wir Ihnen die Vorbereitungen erleichtern und einige bedeutende generelle Themen aufgreifen. Vielleicht sind dabei nicht alle Aspekte für Ihre konkrete Veranstaltung wichtig und notwendig, andere wiederrum sind möglicherweise so speziell, dass sie hier nicht aufgeführt sind.
Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung hilft Ihnen und unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Planung aus ordnungsrechtlicher Sicht und dient als zentrale Koordinierungsstelle für die Vorbereitung von Veranstaltungen. Hier finden Sie Ansprechpartner, nicht nur für große Veranstaltungen mit einer Vielzahl von Besuchern, sondern auch für alle, die im kleineren Kreis mit Familie, Freunden, Nachbarn oder im Verein feiern möchten.
Fragen Sie uns – wir informieren und beraten Sie gerne:
Bühnen, Zelte und sonstige bauliche Anlagen
Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch), bevor sie in Gebrauch genommen werden. Die örtliche Bauaufsichtsbehörde wird unter Vorlage des Prüfbuches unterrichtet, um ggf. eine Gebrauchsabnahme durchzuführen.
Bei den Fliegenden Bauten handelt es sich um bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden können, wie z.B. Zelte oder Karussells.
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Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |