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Verkehrsbehördliche Anordnungen zur Baustellenabsicherung (Arbeitsvorhabenmeldung gem. § 45 StVO)

Wird auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen - dazu zählen auch die Bürgersteige - eine Baustelle eingerichtet, müssen Sie dafür eine verkehrsbehördliche Anordnung beantragen.

Wennn Sie beispielsweise in Schwerte einen Kanalhausanschluss herstellen sowie einen Container oder einen Kran im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen wollen, müssen Sie dieses Arbeitsvorhaben der Stadt Schwerte mitteilen. Ihr Antrag wird dann geprüft und, wenn keine Bedenken bestehen, erhalten Sie eine verkehrsbehördliche Anordnung. Hier wird genau festgelegt, in welchem Umfang Sie öffentlichen Verkehrsraum nutzen dürfen und wie die Baustelle abzusichern ist, damit kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.

  • 10,20 Euro - 767,00 Euro
  • Meldung eines Arbeitsvorhabens gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (siehe Antragsformular)
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