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Straßensondernutzerlaubnis - innerhalb der Ortschaft - Antrag (Wirtschaftsservice-Portal)

Innerorts liegen in der Regel alle Straßenorte in einer Ortschaft zwischen Ortseingangs- und Ortsausgangsschild. Außerorts liegen in der Regel alle Straßenorte nach einem Ortsausgang bzw. auf freier Fläche, d.h. Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen, die nicht durch eine Ortschaft führen.

Dieser Sondernutzungsantrag ersetzt vorgeschriebene Genehmigungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse nach anderen Rechtsvorschriften nicht.

Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis, die Sie hier beantragen können. Ihr Antrag wird an die zuständige Stelle geleitet. Diese prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf den Gemeingebrauch der Straße hätte. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Ferner kann sie die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Beispiele sind:

Sondernutzung bei Baustellen
Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Erlaubnis.

Die Dienstleistung Sondernutzung umfasst

  • die Lagerung von Baumaterial,
  • die Verkehrsbehördliche Anordnungen zur Baustellenabsicherung
  • das Aufstellen von Gerüsten, Containern oder Baumaschienen

Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen

Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Erlaubnis.

Die Dienstleistung Sondernutzung umfasst

  • das Aufstellen von Verkaufs-, Informations- oder Ausstellungsständen,
  • das Aufstellen von Tischen und Stühlen,
  • den Verkauf aus Fahrzeugen (Eis, Lebensmittel u.ä.),
  • die Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Trödelmärkte, Zirkusveranstaltungen, Straßenfesten, Informationsstand, Lauf-Promotion, Sampling-Aktionen u.ä.)

Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

Einrichtung einer Halteverbotszone oder Platzabsperrung für einen Umzug

Gehwegüberfahrten (Herstellung, Änderung oder Zustimmung)

 

 

Die zuständige Stelle kann, je nach Art der Sondernutzung, Unterlagen und Nachweise verlangen, zum Beispiel:

  • Ein Ausweisdokument
  • Einen Lageplan (maßstabsgetreu)
  • Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
  • Bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
  • Sonstige, spezifisch für einzelne Kommunen erforderliche Unterlagen
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Rathaus II

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Sondernutzung