Innerorts liegen in der Regel alle Straßenorte in einer Ortschaft zwischen Ortseingangs- und Ortsausgangsschild. Außerorts liegen in der Regel alle Straßenorte nach einem Ortsausgang bzw. auf freier Fläche, d.h. Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen, die nicht durch eine Ortschaft führen.
Dieser Sondernutzungsantrag ersetzt vorgeschriebene Genehmigungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse nach anderen Rechtsvorschriften nicht.
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis, die Sie hier beantragen können. Ihr Antrag wird an die zuständige Stelle geleitet. Diese prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf den Gemeingebrauch der Straße hätte. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Ferner kann sie die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Beispiele sind:
Sondernutzung bei Baustellen
Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Erlaubnis.
Die Dienstleistung Sondernutzung umfasst
Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Erlaubnis.
Die Dienstleistung Sondernutzung umfasst
Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
Einrichtung einer Halteverbotszone oder Platzabsperrung für einen Umzug
Gehwegüberfahrten (Herstellung, Änderung oder Zustimmung)
Die zuständige Stelle kann, je nach Art der Sondernutzung, Unterlagen und Nachweise verlangen, zum Beispiel:
Ines
Ciecior
32
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Innerorts liegen in der Regel alle Straßenorte in einer Ortschaft zwischen Ortseingangs- und Ortsausgangsschild. Außerorts liegen in der Regel alle Straßenorte nach einem Ortsausgang bzw. auf freier Fläche, d.h. Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen, die nicht durch eine Ortschaft führen.
Dieser Sondernutzungsantrag ersetzt vorgeschriebene Genehmigungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse nach anderen Rechtsvorschriften nicht.
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis, die Sie hier beantragen können. Ihr Antrag wird an die zuständige Stelle geleitet. Diese prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf den Gemeingebrauch der Straße hätte. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Ferner kann sie die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Beispiele sind:
Sondernutzung bei Baustellen
Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Erlaubnis.
Die Dienstleistung Sondernutzung umfasst
Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Erlaubnis.
Die Dienstleistung Sondernutzung umfasst
Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
Einrichtung einer Halteverbotszone oder Platzabsperrung für einen Umzug
Gehwegüberfahrten (Herstellung, Änderung oder Zustimmung)
Die zuständige Stelle kann, je nach Art der Sondernutzung, Unterlagen und Nachweise verlangen, zum Beispiel:
Hier können Sie einen Antrag auf Erlaubnis einer Straßensondernutzung bei Baustellen, zum Anbringen von Plakaten, zum Anbieten von Waren oder Leistungen, zum Einrichten einer Halteverbotszone oder Platzabsperrung, für Gehwegüberfahrten und für sonstige Tätigkeiten innerhalb der Ortschaft (Informationsstand, Lauf-Promotion, Sampling-Aktionen) stellen.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |