Anliegen A - Z

SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung online)

Mit SEPA ist ein europäischer Zahlungsverkehrsraum entstanden. Grenzüberschreitende Zahlungen werden genauso sicher, effizient und kostengünstig abgewickelt wie nationale Zahlungen.

Überweisungen und Lastschriften werden nach dem Sepa-Standard der Stadt Schwerte durchgeführt.
 
Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer
Jedes Mandat erhält von der Stadt Schwerte eine Referenznummer in Form eines Kassenzeichens. Das Kassenzeichen steht auf dem Bescheid und wird bei jeder Abbuchung übermittelt. Somit können Sie kontrollieren, ob es sich um das von Ihnen erteilte Mandat handelt.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer dient der europaweiten Kennzeichnung des Zahlungsempfängers. Mit der Referenznummer und der Gläubiger-Identifikationsnummer lässt sich das SEPA-Mandat eindeutig identifizieren. Die Gläubiger ID der Stadt Schwerte lautet DE60ZZZ00000083570.   

IBAN und BIC
Die IBAN ist die internationale  Darstellung der Kontonummer. Die deutsche IBAN besteht immer aus insgesamt 22 Zeichen. Der BIC besitzt die Funktion einer internationalen Bankleitzahl und besteht aus 8 bzw. 11 Zeichen. IBAN und BIC finden Sie z.B. auf Ihrem Kontoauszug, auf den neuen Bankkarten oder im Online-Banking-Portal Ihrer Hausbank.

Ihre Vorteile
Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren ersparen Sie sich das Überwachen von Zahlungsverpflichtungen (z.B. Hunde-, Vergnügungs-, Grund-, Gewerbesteuer und Grundbesitzabgaben). Die Beträge werden zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht. Sie zahlen immer pünktlich und den aktuellen Betrag. Auch gehen Sie kein Risiko ein, da Sie der Lastschrift innerhalb von 8 Wochen widersprechen können.

  • Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.

    Der*die Zahlungspflichtige ermächtigt die Stadtkasse der Stadt Schwerte laut Bescheid zu zahlende Beträge bis auf Widerruf zu Lasten seines*ihres Kontos anzufordern.

    • Der Vordruck Lastschriftmandat muss der Stadt Schwerte als Original vorgelegt werden. Gefaxte oder gescannte Ausfertigungen können nicht verwendet werden.
    • Abbuchungen von Sparkonten sind nicht möglich.
    • Bei jeder Änderung, durch die ein neues Kassenzeichen benötigt wird, welches Ihnen durch einen neuen Bescheid zur Kenntnis gebracht wird, wird das bestehende Lastschriftmandat nicht übernommen.
  • Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren ersparen Sie sich das Überwachen von Zahlungsverpflichtungen.

Buchstaben: "L - Z"
gunda.schaaf(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-656
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Rathaus II

Raum: 225
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
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Margarethe.Kriesten(at)stadt-schwerte.de
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Freitag:08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Von 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr im Büro zu erreichen und nach Vereinbarung.

Zahlungsverkehr, Single Euro Payment Area, Kontoänderung