Wenn Sie Auskünfte zu planungsrechtlichen Fragen, z. B. zu Bebauungsplänen, der Bebaubarkeit eines Grundstückes oder den Flächennutzungsplan benötigen, erhalten Sie nähere Auskünfte im Rahmen einer Bauberatung.
Für die Bebauung und/oder Nutzung eines Grundstücks benötigen Sie eine Genehmigung. Einschränkungen können sich unter anderem durch bestehende Gesetze des Planungsrechtes bzw. durch einen Bauleitplan ergeben.
Die Stadtverwaltung Schwerte hat im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit Bauleitpläne entwickelt, deren Aufgabe es ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Der Flächennutzungsplan (unverbindlicher Bauleitplan) umfasst das gesamte Stadtgebiet und gibt Hinweise auf die langfristig geplanten Nutzungsziele während die Regelungsinhalte der Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) bindend sind.
Vor einer Bebauung oder Um-/Nutzung eines Grundstücks ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich über das bestehende Planungsrecht informieren.
Lea
Bochmann
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Andrea
Driller
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Astrid
Brieke
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Marina
Nöcker
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Martina
Bothin-Buhl
63
Montag
nur nach Vereinbarung
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
nur nach Vereinbarung
Freitag
nur nach Vereinbarung
Wenn Sie Auskünfte zu planungsrechtlichen Fragen, z. B. zu Bebauungsplänen, der Bebaubarkeit eines Grundstückes oder den Flächennutzungsplan benötigen, erhalten Sie nähere Auskünfte im Rahmen einer Bauberatung.
Für die Bebauung und/oder Nutzung eines Grundstücks benötigen Sie eine Genehmigung. Einschränkungen können sich unter anderem durch bestehende Gesetze des Planungsrechtes bzw. durch einen Bauleitplan ergeben.
Die Stadtverwaltung Schwerte hat im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit Bauleitpläne entwickelt, deren Aufgabe es ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Der Flächennutzungsplan (unverbindlicher Bauleitplan) umfasst das gesamte Stadtgebiet und gibt Hinweise auf die langfristig geplanten Nutzungsziele während die Regelungsinhalte der Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) bindend sind.
Vor einer Bebauung oder Um-/Nutzung eines Grundstücks ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich über das bestehende Planungsrecht informieren.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | nur nach Vereinbarung |
Dienstag: | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | nur nach Vereinbarung |
Donnerstag: | nur nach Vereinbarung |
Freitag: | nur nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | nur nach Vereinbarung |
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Freitag: | nur nach Vereinbarung |
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