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Ordnungsbehördliche Verfahren

Umgang mit ungenehmigten Bauvorhaben: Es kommt immer wieder vor, dass Bauvorhaben ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, geändert oder umgenutzt werden.

In solchen Fällen wird ein so genanntes ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet, welches die nachträgliche Genehmigung (im günstigsten Fall) oder die Entfernung (im ungünstigsten Fall) des Bauvorhabens zum Inhalt haben kann. Im Verlauf des Verfahrens können Ordnungsverfügungen erlassen werden, um den Bauherrn zu einem gesetzeskonformen Verhalten zu zwingen.

  •  50,00 Euro - 100.000,00 Euro
Untere Bauaufsichtsbehörde Schwerte (westlich der Hörder Straße)
lea.bochmann(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I

Raum: 313
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
ulf.schroeder(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I

Raum: 318
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Ergste und Villigst
martina.bothin-buhl(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I

Raum: 319
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Schwerte (östlich der Hörder Straße)
Andrea.Driller(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I

Raum: 323
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Dienstag:nur nach Vereinbarung
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Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Sarah.Kretzschmar(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I

Raum: 318
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Wandhofen und Rosen und Wiederkehrende Prüfungen
Astrid.Brieke(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I

Raum: 313
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Westhofen, Geisecke und Altlichtendorf
Marina.Noecker(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I

Raum: 316
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Schwarzbau, Verwaltungszwangsverfahren, Ungenehmigte Bauvorhaben, Aufgriffe