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Kinderbildungsgesetz - KiBiz

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen verabschiedete am 13.12.2019 eine sechste Reform des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz). 
Diese Änderung ist zum 01.08.2020 in Kraft getreten.

Mit der sechsten umfangreichen Reform wurden folgende zentrale Punkte eingearbeitet, um bessere Rahmenbedingungen für KiTa-Kinder, Familien und Kindertageseinrichtungen (KiTas) zu schaffen:

  1. Mehr Planungssicherheit für Träger und Personal durch Index für jährliche Refinanzierung der Kostensteigerungen
  2. Bessere Rahmenbedingungen, mehr Qualität und Entlastung des Personals durch Finanzierung von mehr pädagogischen Kräften
  3. Mehr Chancen durch erhöhte finanzielle Unterstützung für Familienzentren, plusKITAs und Sprachförderung
  4. Gesetzliche Verankerung/Absicherung von Leitungszeit
  5. Zuschüsse für Fachberatung
  6. Förderung von Ausbildung und Qualifikation
  7. Verbesserung der Kindertagespflege
  8. Weiteres elternbeitragsfreies Jahr
  9. Platzausbaugarantie für jeden notwendigen Betreuungsplatz
  10. Finanzielle Unterstützung, wo Flexibilisierung der Betreuungsangebote notwendig ist

Informationen zu den KiTas finden Sie unter dem Anliegen -  Kindertageseinrichtungen - KiTa-Navigator.
Informationen zu den Elternbeiträgen finden Sie unter dem Anliegen – Kindertageseinrichtungen – Elternbeiträge.

Isabell.Storkmann(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-395
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Rathaus am Stadtpark

Raum: 209
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
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Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
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