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Kindertageseinrichtungen - Elternbeitrag

Jedes Kind im Alter ab einem Jahr hat bis zum Beginn der Schulpflicht einen Anspruch auf einen Kindergarten- oder Tagespflegeplatz.

Die Stadt Schwerte bietet seit dem Jahr 2021 dem Nachwuchs im gesamten Stadtgebiet 1500 Plätze in 26 Tageseinrichtungen. 20 Tageseinrichtungen für Kinder in Schwerte befinden sich in der Trägerschaft von freien Trägern der Jugendhilfe und 6 Tageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft.

Die Vormerkung Ihres Kindes für einen KiTa-Platz erfolgt im KiTa-Navigator. Bei Aufnahme Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung müssen Sie dem Jugendamt schriftlich angeben und nachweisen, welche Einkommensgruppe zur Zahlung des Elternbeitrages für Sie zugrunde zu legen ist.

Für die Kinder, die ganztags über Mittag in einer Kindertageseinrichtung betreut werden, müssen Sie neben dem Elternbeitrag auch ein kostendeckendes Entgelt für die Mittagsverpflegung zahlen. Dieses Essengeld wird vom jeweiligen Träger der Einrichtung selbst erhoben.

  • Die Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen ergeben sich aus der Anlage 1 der Elternbeitragssatzung (s.u. Rechtsgrundlagen)
  • Ermäßigungen:
    • 100 % Ermäßigung erhalten Geschwisterkinder und Geringverdiener unter 30.000 Euro Bruttojahreseinkommen
    • bis zu 100 % Ermäßigung können bei einem Einkommen über 30.000 Euro Bruttojahreseinkommen bei besonderer Belastung, auf Antrag gewährt werden. Diesen Antrag auf Erlass bzw. Teilerlass muss gesondert bei den zuständigen Sachbearbeitern gestellt werden.
  • Vollständig ausgefüllter Erhebungsbogen zum Elternbeitrag (siehe Formular)
  • In Kopie:
    • Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres
    • oder Verdienstabrechnung Monat Dezember des Vorjahres
    • oder Steuerkarte des Vorjahres,
  • Leistungs-, Bewilligungsbescheide bei Arbeitslosengeld, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, Krankengeld, Unterhalt, Renten, Wohngeld und
  • bei aktuellen Veränderungen zusätzlich:
    • Verdienstbescheinigung
    • oder Lohnabrechnung des Veränderungsmonats
    • bzw. entsprechende Unterlagen, die die Veränderung belegen.
  • Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.

    Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen

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bianca.siebald(at)stadt-schwerte.de
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Rathaus am Stadtpark

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58239 Schwerte
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Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Donnerstag:14:00 - 17:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Essengeld, Kindertageseinrichtung, Kindertagesstätte, Kindergarten