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Haushalt 2023

Der Rat der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen beschlossen.

Im Sinne des § 80 Abs. 5 GO NRW ist die Haushaltssatzung einen Monat nach der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde im Amtsblatt Nr. 05/23 am 30.03.2023 öffentlich bekannt gemacht worden.

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 GO NRW ist mit dem vollständigen Abbau der bilanziellen Überschuldung und Aufbau von Eigenkapital durch den in 2021 erzielten Jahresüberschuss entfallen.

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