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Flächennutzungsplan, 20. Änderung "Freiflächenphotovoltaikanlage Auf der Ostenheide"

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 13.09.2023 beschlossen, entsprechend des Antrages der Stadtwerke Schwerte GmbH vom 14.08.2023 das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34 „Freiflächenphotovoltaikanlage Auf der Ostenheide“ einzuleiten.

Die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte ist im Parallelverfahren durchzuführen. Die Darstellung der 20. Änderung ist von „landwirtschaftlicher Fläche“ zu „Sondergebietsfläche“ mit der Zweckbestimmung PV-Anlage zu ändern.

Die Stadtwerke Schwerte GmbH beabsichtigen auf der Schwerter Heide, südlich der Heidestraße und nördlich der BAB A1 sowie im östlichen Bereich der Waldstraße die Errichtung zweier Freiflächenphotovoltaikanlagen.

Die momentan landwirtschaftlich genutzten Flächen weisen in der Gesamtheit eine Größe von ca. 50.000 m² auf. Die Freiflächen-Photovoltaikmodule sollen nach Süden ausgerichtet in parallelen Reihen, aufgeständert auf Metallgestelle montiert werden. Da die Traggestelle ohne Fundamente, sondern lediglich in den Boden gerammt und mit Erdschrauben fixiert werden, wird eine Bodenversiegelung weitestgehend vermieden.

Durch die geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird ein Beitrag zur Erzeugung von regenerativen Energien geliefert und der Anteil am Solarstrom in Schwerte erhöht. Die Leistung der Freiflächenphotovoltaikanlagen soll insgesamt bis zu 4.500 Kilowatt-Peak (kWp, Spitzenleistung) betragen. Insgesamt sollen durch die Anlagen lokal rund 4.000.000 kWh Strom pro Jahr erzeugt werden, was dem ungefähren Jahresverbrauch von ca. 1.200 Haushalten entspricht.

Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schwerte (FNP) mit der Begründung lagen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form eines 14-tägigen Aushangs vom 07.04.2025 bis einschl. 21.04.2025 während der Dienstzeiten im Planungsamt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist konnten Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift im Planungsamt vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgte auf der Internetseite Startseite | Beteiligung NRW Stadt Schwerte.

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