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Flächennutzungsplan, 16. Änderung "Wohnbebauung Untere Wülle"

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rates der Stadt Schwerte hat in seiner Sitzung am 02.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 203 "Wohnbebauung Untere Wülle" beschlossen. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte ist im Parallelverfahren innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs zugunsten einer wohnbaulichen Entwicklung durchzuführen. 

Mit einer Informationsveranstaltung sollen die Bürger*innen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden und Gelegenheit zur Erörterung erhalten. Hierzu lädt die Stadt Schwerte am Montag, den 15.04.2024, um 18.00 Uhr in den Bürgersaal des Rathauses I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte ein. Anschließend liegen die Planunterlagen bis einschließlich 30.04.2024 während folgender Zeiten 

montags – donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr 
freitags von 8.00 – 12.00 Uhr 

im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31 in 58239 Schwerte vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen.

Eine Online-Beteiligung über das Portal Beteiligung NRW ist ebenfalls in dieser Zeit möglich.

Aktuell wird die Fläche durch den Sportverein TuS Wandhofen 1911 e. V. genutzt. Zusammen mit dem VfL Schwerte 1919/21 e. V. wird ein gemeinsames neues Sportzentrum an anderer Stelle im Stadtgebiet errichtet, so dass die bisherigen Sportstätten zukünftig nicht mehr benötigt werden und einer anderen Nutzung zugeführt werden können.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Schwerte ist die Fläche hauptsächlich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz ausgewiesen. Im nördlichen Bereich der Fläche stellt der FNP im Altlastenkataster verzeichnete Altablagerungen dar, an der südöstlichen Grenze des Plangebiets befindet sich zudem eine unterirdische Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitung des Ruhrverbands. 

Da die Darstellungen des FNP von den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans abweichen und somit den Bestimmungen des § 8 Abs. 2 BauGB entgegenstehen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans für die entsprechende Fläche erforderlich. Die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplans von Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz zu Wohnbaufläche erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans. Hinsichtlich der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung erfolgt zur Änderung des FNP eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG.

corinna.breker(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-638
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Rathaus I


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58239 Schwerte
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